Auto fahren und Alkohol – auch an den „tollen Tagen“ dran denken!
Zum Höhepunkt der „fünften Jahreszeit“ noch ein kleiner Service für die Feiernden. Für viele Narren gehört ein guter Schluck genauso zu Fasching oder Karneval wie die gute Laune. Manch einer fühlt sich nach ein, zwei Gläsern immer noch als Herr des Geschehens, doch der Eindruck täuscht. Schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken.
Strafen: Los geht’s bei 0,3 Promille
Bei Fahrauffälligkeiten – wie dem Fahren von Schlangenlinien oder zu dichtem Auffahren – drohen bereits ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizei-Kontrolle gerät, wird mit mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten, darf sich mindestens einen Monat nicht ans Steuer setzen und kassiert zwei Punkte in Flensburg.
1,1 Promille – MPU Gefahr!
Ist ein Autofahrer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs, geht der Gesetzgeber automatisch von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Wen die Polizei so antrifft, der muss sich für mindestens sechs Monate von seinem Führerschein verabschieden. Weitere Konsequenzen sind drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Bei solch einer Trunkenheitsfahrt wird der Führerschein entzogen. Um ihn zurückzubekommen, muss bei der Straßenverkehrsbehörde ein Antrag gestellt werden. In Bayern, Baden-Württemberg und Berlin bedeutet das: MPU Gutachten. In anderen Bundesländern ist dies erst ab 1,6 Promille fällig. Allerdings will der Gesetzgeber hier eine bundeseinheitliche Regelung bei 1,1 Promille festlegen. Das „Medizinisch Psychologische Gutachten“ – auch „Idiotentest“ genannt ist dabei ein recht teurer Spaß, den man neben den Strafen noch bezahlen muss. Einige Anwälte dagegen sprechen sich für die 1,6 Promille Grenze aus, denn bei der MPU geht es ja um „notorische Trinker“, was diese man bei 1,1 Promille noch nicht behaupten könne. Medizinisch ist das umstritten, das letzte, was ich gelesen hatte, war, dass man um 1,4 Promille zu erreichen, „Gewohnheitstrinker“ sein muss. Da wären die 1,1 dann für ein MPU-Gutachten ein wenig früh.
Junge Autofahrer bis 21 und Fahrradfahrer
Fahranfänger sollten berücksichtigen: Bis zum 21. Geburtstag beziehungsweise während der Probezeit ist Alkohol am Steuer absolut tabu. Auch Rad fahren und Alkohol passen nicht zusammen: Wer angetrunken einen Unfall verursacht, läuft ab 0,3 Promille ebenfalls Gefahr, seinen Führerschein verlieren. Ab 1,6 Promille muss auch ein Radfahrer mit einem Verfahren rechnen – unabhängig davon, ob er einen Führerschein besitzt.
Nicht mit Versicherungsschutz spielen
Soweit die strafrechtliche Seite. War bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann sich das laut HUK-COBURG auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Inwiefern hängt vom Blutalkoholspiegel und der individuellen Fahrtüchtigkeit ab.
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