Automobile Kurznachrichten 12/2016 – kleingehackt und mundgerecht

DUH nutzt Daten aus irrelevanten Testzyklen

Der DUH scheint nach wie vor auf einer Art Kreuzzug gegen die Daimler AG zu sein. Im neuen Fall wurde ein smart getestet – allerdings nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers sondern nach anderen Richtlinien. Sorry, aber das ist doch albern! Die Frage ist, ob ein Gesetz verletzt wird oder nicht. Und nicht, ob das irgendwelchen Weltverbesserer in den Kram passt.

Der Daimler-Sprecher Jörg Howe dazu: „Die DUH e.V. bleibt sich selbst treu und geht gewohnt unseriös vor. Es werden unter anderem nicht zertifizierte Testverfahren verwendet und Behauptungen aufgestellt, die nicht bewiesen werden können. So wird einfach behauptet, dass es ein KBA-Verfahren gegen Daimler und andere Hersteller geben soll, obwohl die Behörden und die Betroffenen davon nichts wissen.“

Es wird Zeit für die weltweiten Standards und damit ist dann geregelt, was gilt. Für den geistigen Abfall, den manche von sich geben, sollte es vielleicht in Zukunft auch Grenzwerte geben…

PKW-Bestand in Deutschland – ein paar Fakten komprimiert

  • Nach Angaben des KBA waren am 01.01. diesen Jahres 45,1 Mio. PKW in Deutschland zugelassen. Fast 700.000 mehr als im Jahr davor.
  • Bei den Marken liegt VW mit über 9,7 Mio. Stück vor Opel (4,7) und Mercedes-Benz (4,2 Mio).
  • Die meisten Autos importiert hat Renault mit 1,8 Mio, Skoda ist mit 1,7 auf Platz zwei, Toyota, immerhin die Nummer 1 in der Welt, folgt auf Platz 3 mit 1,3 Mio.
  • Bei den Motoren liegt der Benziner mit 66 Prozent vorn, gefolgt vom Diesel mit 32%. Alternative Antriebe sind mit 1,6% das Schlusslicht.
  • Das Durchschnittsalter des deutschen Fuhrparks ist bei 9,2 Jahren und ist damit gestiegen. Jeder 100. PKW ist bereits ein Oldtimer über 30 Jahre!

Wahrscheinlich ist das „Aufheben“ der „Schätzchen“ ein Grund für den Anstieg beim Durchschnittsalter.

Porsche Boxster ab Sommer nur noch mit 4 Zylindern – der SLC muss den Vergleich nicht scheuen

Wir fragen uns, ob der SLC mit 6 Zylindern nicht irgendwie ein Rückschritt ist, da überrascht Porsche mit dem Downsizing beim Boxster. Das neue Modell (718) ist nur noch mit vier Töpfen, die dafür Turbobefeuert sind, erhältlich. Der „kleine“ soll 300 PS und 360 Nm Drehmoment haben, der Boxster S 350 PS mit 420 Nm. Der Mercedes-AMG SLC 43 hat 367 PS und 520 Nm. Also, die Daten sind durchaus vergleichbar…

"Hubraum statt Wohnraum" - zu lesen an einem American La France, Baujahr 1908 mit einem BMW-Flugzeugmotor mit 47 (!!) Litern Hubraum. Diesen Motor hört man nicht nur mit den Ohren - auch im Bauch - WOW! (Bild: Sven Kamm)
„Hubraum statt Wohnraum“ – zu lesen an einem American La France, Baujahr 1908 mit einem BMW-Flugzeugmotor mit 47 (!!) Litern Hubraum. Diesen Motor hört man nicht nur mit den Ohren – auch im Bauch – WOW! (Bild: Sven Kamm)

Auch vom „kleinen“ Geländewagen bringt Porsche eine Vierzylinder-Variante. Hubraum wird ersetzt durch Ladedruck… und die alte Tuning-Regel auf den Kopf gestellt.

Bringt Audi das Wasserstoffauto?

Nachdem sich alle Welt und vor allem die Presse festgelegt hat, dass die Batterie der „Antrieb der Zukunft“ sein soll und man Daimler immer wieder kritisiert, zu lange an Brennstoffzelle und Wasserstoff festzuhalten, soll nun Audi einen Hybrid mit Brennstoffzelle bringen. An eine Serienfertigung ist aber nicht gedacht, da die Infrastruktur (Deutschland: 34 Tankstellen) dafür schlicht nicht da ist. Aber serienreif soll das Modell auf jeden Fall sein. Man darf also gespannt sein, was denn nun „Antrieb der Zukunft“ wird…

Augen auf beim Autokauf: Gutgläubiger Erwerb ohne gültige Papiere

Und das war passiert. Der Verkäufer eines Autos hat in einer Zulassungsstelle einen „Blanko-Brief“ (Zulassungsbescheinigung Teil II) gestohlen. Diesen hat er dann mit den Daten eines Fahrzeugs bestückt, das ihm nicht gehörte – sondern der Leasing Gesellschaft.

Der Käufer des Wagens ließ sich alle Papiere und den Personalausweis zeigen. Er fragte auch bei der Polizei nach, ob das Auto als gestohlen gemeldet war. Nach dem Abgleich der Fahrgestellnummer mit den Papieren sprach also nichts gegen den Ankauf des Autos.

Erst später bemerkte der Käufer die Fälschung und klagte auf Herausgabe der originalen Papiere – nun nicht mehr gegen den Verkäufer sondern gegen die Leasinggesellschaft. Und er bekam Recht!

Denn nach dem Dafürhalten des Gerichtes hatte er alles getan, um rechtmäßig Eigentümer zu werden. Der Verkäufer hatte das Auto ja nicht gestohlen, die Leasinggesellschaft hat es ihm ja freiwillig überlassen. Sie muss sich nun den Verkäufer verklagen und von ihm das Geld fordern – die Papiere jedenfalls bekommt der Käufer.

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