Automobile Kurznachrichten 12/2020 – kleingehackt und mundgerecht

Der Scheibenwischer – eine unnütze Erfindung?

Eigentlich wurde der Scheibenwischer bereits im Jahr 1903 von der Amerikanerin Mary Anderson zum Patent angemeldet.

Leider ist sie mit ihrer Erfindung noch einige Jahre zu früh dran – denn kein Autohersteller hat Interesse an dieser neuen Entwicklung. Offenbar hält man sie für unnütz…

Erst in den 1920er-Jahren setzt sich der Scheibenwischer bei PKWs durch – leider zu spät für Mary Anderson, denn der Patentschutz ist zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen.

Eine kuriose Geschichte, wie ich finde – vor allem, wenn man überlegt, wie viele Scheibenwischer es auf der Welt gibt…

Warum sind die Polizei-Streifenwagen eigentlich silber geworden?

Seit 1975 war es üblich, dass Polizei-Streifenwagen in weiß-grün unterwegs waren. Bis Ende der 1990er Jahre, als das Baden-Württembergische Innenministerium den Fuhrpark erneuerte. Die Fahrzeuge sollten nun nicht mehr gekauft, sondern geleast werden.

Die damalige DaimlerChrysler AG erhielt den Zuschlag, weil sie eine clevere Idee hatte. Denn „damals“ waren weiße Autos noch Ladenhüter – silberne dagegen nicht.

Durch die Grundfarbe Silber, bei der die grünen, später blauen Applikationen nur noch aufgeklebt und nicht mehr lackiert wurden, konnte ein höherer Restwert beim Ablauf des Leasings kalkuliert werden – die Raten für die Fahrzeuge mit Stern waren also günstiger als der Wettbewerb…und außerdem wurden die Kosten für eine Lackierung der bisher grünen Fahrzeugteile (4.500 D-Mark je Auto) eingespart.

Gilt das „Handy-Verbot“ auch für Touchscreens – ein spannendes Urteil

Ein Gericht hat ein Bußgeld und Fahrverbot verhängt, weil ein Fahrer während der Fahrt den Touch Queen bedient und einen Unfall verursacht hatte.

Auch wenn das Urteil sicherlich noch diskutiert werden wird, so wird es doch manchem Hersteller in der schönen neuen Bildschirm-Welt Kopfzerbrechen bereiten.

Die Verwendung sei laut Gericht nicht von vornherein verboten, aber die Bedienung muss mit einer „kurzen Blickzuwendung“ funktionieren. Die wichtigsten Funktionen müssten also direkt über die Oberfläche erreichbar sein, dass „herumfummeln“ in Untermenüs wird in Zukunft vermutlich gleich bewertet werden, wie das Bedienen des Mobiltelefons…