Automobile Kurznachrichten 13/2017 – kleingehackt und mundgerecht

Vereitelter Ferrari-Klau: Kein Auto, der Leichnam…

„Was es nicht alles gibt“ muss ich immer wieder denken. Gut, dass ein Ferrari geklaut wird, ist zwar ärgerlich, aber durchaus im Bereich des Vorstellbaren. Dass ein Ferrari „Enzo“ geklaut wird, der bei den einschlägigen Portalen ab 2,6 Mio Euro aufwärts gehandelt wird – ok, diese Phantasie bringe ich auch mit. Aber dass Enzo Ferrari geklaut werden soll – das übersteigt mein Vorstellungsvermögen – denn der gute Mann ist immerhin schon 1988 verstorben…

Bei einer Überwachungsaktion kam die italienische Polizei den – wie nennt man das? „Diebe“, „Leichenschänder“…? – Bösewichten auf die Spur. Diese wollten den Leichnam von Enzo Ferrari stehlen um ein Lösegeld von der Familie zu erpressen.

Die potenziellen Ferrari-Diebe wurden also gewissermaßen „Beifang“ bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

Die Welt ist voller Wunder… dass man sich manchmal einfach wundern muss…

Europa Deine Autofarben – bunt ist anders…

Eine Seltenheit: Mercedes-AMG C 63 S in Farbe. 78% der Neuwagen sind „unbunt“ (Bild: Daimler AG)

Insgesamt rund 78 Prozent der Neufahrzeuge in Europa sind in einer „unbunten“ Farbe lackiert. Weiß, Schwarz oder Grau (mit Silber).

Rund 29 Prozent entschieden sich im vergangenen Jahr zu einem weißen Auto, 19 Prozent für die Farbe Schwarz, 18 für Grau und 12 für Silber.

Interessant dabei ist, dass sich dieses Bild durchgängig bei allen Herstellern zeigt – Unterschiede gibt es bei den Fahrzeugsegmenten. In der Oberklasse hat Schwarz mit 34 Prozent die Oberhand, bei den SUV dagegen nur 19. In der Gesamtbetrachtung kommen aber auch in den einzelnen Segmenten 78 Prozent „unbunt“ heraus.

Nur eben mit verschiedenen Schattierungen.

An Farben überrascht auf den ersten Blick Grün im Oberklassesegment – allerdings muss man hier diverse englische Hersteller und den Farbton „British Racing Green“ vermutlich berücksichtigen.

Bei Sportwagen und Cabrios kommt Blau auf beachtliche 12 Prozent – das Rot, das man mit Sportwagen eher verbindet dagegen nur auf 4.

Weiß ist bei Kleinwagen wiederum sehr häufig – oft, weil es die einzige aufpreisfreie Variante ist.

Spurenlos geklaut: Hacker freuen sich über schlüssellose Systeme

Sicher ist sicher: Manche schlüssellose Systeme lassen sich einfach Hacken.

„Mit diesem Zugangs- und Fahrberechtigungssystem lässt sich das Fahrzeug komfortabel öffnen, starten …“. So schreibt es Mercedes-Benz in den Erläuterungen zum „Keyless Go“ System. Und spricht damit auch Leute an, die gar nicht gemeint sind. Denn komfortabel ein Auto öffnen und Starten – das ist genau auch der Wunsch eines jeden Autodiebes.

Schlecht ist, dass der ADAC in aktuellen Tests herausgefunden hat, dass dem Wunsch der Diebe bei diversen Systemen – leider herstellerübergreifend – entsprochen wird. Mit Elektronik für nicht mal 100 EUR kann man sich ein Gerät bauen, das die Funksignale abfängt, speichert und dann das Übernehmen des Fahrzeugs möglich macht. Man kann also warten, bis das erste Vorhängeschloss für Edelkarossen angeboten wird…

Kein Blabla: Gefährliche Mängel muss der Verkäufer eines Autos beheben

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gibt es verschiedene Mängel, bei denen sich der Verkäufer elegant aus der Affäre ziehen kann. Zum Beispiel ist die Erheblichkeit eines Mangels entscheidend. Ein erheblicher Mangel besteht beispielsweise, wenn die Reparatur bei 5 Prozent des Kaufpreises liegt. Hier muss der Verkäufer tätig werden.

Anders ist dies, wenn es um die Verkehrssicherheit geht. Denn dann spielt der Kaufpreis keine Rolle, hier MUSS der Verkäufer tätig werden, ansonsten kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden.

Im verhandelten Fall ging es um ein Kupplungspedal, das sich sporadisch verklemmte und nicht mehr automatisch in die Ausgangsposition zurück kam. Bei der Probefahrt durch den Verkäufer trat der Fehler nicht auf – dieser meinte dann, wenn der Fehler wieder auftritt, solle der Verkäufer wieder vorbei kommen.

Das ist laut dem Gericht dem Käufer nicht zuzumuten. Denn dieser Mangel ist relevant für die Verkehrssicherheit und er muss vom Verkäufer behoben werden. Der Käufer kann also eine Frist setzen, bis wann der Mangel behoben sein muss, ansonsten kann der den Kauf rückabwickeln.

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