Automobile Kurznachrichten 13/2020 – kleingehackt und mundgerecht

Automobile Kurznachrichten – Collage aus Bildern Daimler AG

Kein manuelle Getriebe mehr: erstes „Opfer“ der Sparmaßnahmen

Künftig wird es bei Mercedes-Benz keine manuellen Getriebe mehr geben. Klar, die alte „Glaubensfrage“ hat man in den letzten Jahren schon dadurch abgestellt, dass sportliche Varianten sowieso nur noch als Automatik-Version verfügbar sind.

Daher ist der Schritt eigentlich nur konsequent.

Mercedes-Benz E-Scooter

Passend zum Foren-Thema „Elektromobilität-In der gesellschaftlichen Entwicklung“ und der User-eigenen „Hybrid-Lösung“ aus SLK und E-Scooter gibt es nun auch einen E-Scooter mit Stern!

13,5 KG schwer, 250 W stark und 20 km/h schnell – bei einer Reichweite von ca. 25 km ist dieses straßenzugelassene vollelektrische Fahrzeug und soll für die emissionsfreie „letzte Meile“ vom Auto zum Reiseziel genutzt werden können.

Grundsätzlich eine gute Idee – über den Preis (Luxussegment?) habe ich noch nichts gelesen…

Mercedes-Benz Kinderwagen Edition

Zusammen mit dem Kinderwagenbauer Hartan hat Mercedes-Benz nun eine Kinderwagen-Reihe vorgestellt. Der Clou dabei: für Kinder, die Fahrspass erleben möchten, gibt es auch eine AMG-Variante…

Mercedes-Benz Devotionalien: 722 und das Gebetbuch

Um 7.22 starten Stirling Moss und sein Beifahrer Denis Jennkinson am 30. April 1955 zu einem Rekord für die Ewigkeit. Mit einem Schnitt von 157,651 km/h fuhren die beiden die 1.000 Meilen und trugen sich in die Geschichtsbücher ein.

Die „722“ ist fester Bestandteil des Mercedes-Museums, Stirling Moss ist eine Renn-Legende. Und dennoch – ohne seinen Beifahrer und das spezielle „Gebetbuch“ der Beiden, wäre es vielleicht nie zu diesem Rekord gekommen.

Denn Jenkinson und Moss hatte die komplette Strecke bei mehreren Trainings akribisch ausgekundschaftet und anhand der Kilometersteine strukturiert.

Das gesammelte Wissen über die Strecke wurde dann auf ein ca.5,5 Meter langes Papier geschrieben und in ein speziell dafür ein gefertigtes Gehäuse mit zwei Rollen und einem Sichtfenster montiert. So konnte das Gebetbuch dem Streckenverlauf nach „heruntergekurbelt“ werden – so man konnte man sich nicht „verblättern“.

Auch über die Kommunikation untereinander hatten sich die beiden Gedanken gemacht: nach verschiedenen Tests mit Mikrofon und Sprache haben sie sich auf 15 Handzeichen verständigt. So konnte Jenkinson Moss präzise über die Strecke führen, dieser musste „nur“ noch umsetzen, was sein Beifahrer ihm vorgab – und das tat er vortrefflich.

Die anderen Fahrer hatten keine derartig akribische Vorbereitung betrieben und Moss / Jenkinson haben ihren Vorteil genutzt.

Und so ist dieses kleine Teil sicherlich ein nicht unwesentliche Bestandteile des Mercedes-Benz „722“ – SLR-Mythos.

Auto-Abo: nur wenige Deutsche können sich das vorstellen

im Februar hatten wir eine Umfrage zu diesem Thema – und 94 % der Teilnehmer an der Umfrage konnten sich nicht vorstellen, ein „Auto-Abo“ abzuschließen.

Dennoch liest man sehr häufig über Firmen-Neugründungen in diesem Segment und fragt sich, ob es tatsächlich so viele Interessenten gibt.

Denn nach einer Studie waren nur 9% der potentiellen Autokäufer an einem Auto-Abo interessiert.

Dagegen scheinen Autokäufer in den USA und in China anders zu funktionieren. In den USA sind rund 25% der Käufer an einem Auto-Abo interessiert, in China wäre es mit 65 % Interessenten sogar der erfolgversprechendste der Absatzweg für Neuwagen.

Vor der Reifenwechsel-Saison: Kunde trägt Mitschuld, wenn er Radmuttern nicht nachzieht

Nach einem Reifenwechsel löste sich beim Fahrer eines C63 ein Rad. Daraus resultierte ein Unfall und natürlich diverse Schäden für den Eigentümer des Fahrzeugs.

Er verklagte die Werkstatt, die die Räder montiert hatte.

Das Gericht gab ihm jedoch eine Mitschuld von 30 Prozent, da er sowohl schriftlich in der Rechnung als auch mündlich bei der Übergabe darauf hingewiesen wurde, dass man selbst die Radmuttern nach 50 km nachziehen soll. Für den Hauptteil der entstandenen Kosten muss jedoch die Werkstatt aufkommen, da diese grundsätzlich für ihren Fehler haftet.