Automobile Kurznachrichten 15/2016 – kleingehackt und mundgerecht

Billig eh – stehste doch drauf: Autofahren ist günstig(er) geworden

Um ganze 3,6 Prozent ist der Kostenpunkt für den Autounterhalt im Vergleich zum Frühjahr 2015 gefallen. Der ADAC und das Statistische Bundesamt ermitteln vierteljährlich die Kosten rund um Autos und Motorräder, der Basiswert wurde im Jahr 2010 auf 100 gesetzt.

Allerdings – die Kraftstoffpreise sind im vergangenen Jahr um 13,5 Prozent gefallen – die Autokosten nur um 3,6. Das mag aber auch daran liegen, dass angesichts der Benzinpreise vielleicht auch das größere Modell genommen wurde.

Seit 2010 ist der Preis um insgesamt 0,3 Prozent gefallen, die Lebenshaltung um insgesamt 7,3 Prozent im gleichen Zeitraum.

Das Auto darf bald alleine fahren – mit 130 Jahren…

Wer reagiert (besser): Fahrer oder Assistenzsystem. Im Zweifel hat der Fahrer die Wahl (Bild: Daimler AG)
Wer reagiert (besser): Fahrer oder Assistenzsystem. Im Zweifel hat der Fahrer die Wahl (Bild: Daimler AG)

Die Vereinten Nationen haben das „Wiener Abkommen über den Straßenverkehr“ von 1968 bereits angepasst. Demnach muss nicht zwingend ein Mensch das Auto fahren – allerdings fehlt in Deutschland noch die Umsetzung in ein Gesetz. Nun hat das Bundeskabinett einen ersten Gesetzentwurf beschlossen, damit kann das Thema „autonomes Fahren“ langsam in Gesetzesform gegossen werden. Sowohl beim Gesetzentwurf als auch beim Wiener abkommen dürfen Systeme verwendet werden, wenn sie vom Fahrer nach Lust und Laune ausgeschaltet werden können – oder bei „Bedarf“. Beim Wiener Abkommen ist allerdings auch geregelt, dass der Fahrer die rechtlich das Fahrzeug zu kontrollieren hat.

Bei einem Treffen mit Vertretern der Autoindustrie hat Bundeskanzlerin Merkel offenbar die Industrie aufgefordert, eine Wunschliste und einen Zeitplan abzugeben – was durchaus Sinn macht. Denn was wann technisch möglich sein wird und was bis wann geregelt sein muss, wissen die Forschungsabteilungen der Konzerne sicher genauer als ein Politiker.

Aber was genau muss man denn noch regeln?

Wenn das Auto einen Unfall baut – juristische Probleme beim autonomen Fahren

Wer zahlt, wenn es knallt? Bisher völlig klar, der Unfallverursacher – oder dessen Versicherung. Aber wenn der gerade am Zeitung lesen war, weil er das Auto autonom durch die Straßen gleiten ließ?

Wie oben schon geschrieben – rein technisch darf er das Fahren dem Auto überlassen. Rechtlich ist er aber der letzte Entscheider und damit verantwortlich für das, was passiert – daher muss er die Systeme auch abschalten und manuell eingreifen können.

Andererseits können die Autonome Systeme, wenn man sich nicht einmischt, Unfälle vielleicht auch abmildern – oder verhindern. Ob es also sinnvoll ist, sich einzumischen – jaaa, das bleibt eine individuelle Entscheidung. Bis man fertig überlegt hat, hat man entweder eingegriffen – dann ist man selbst schuld, wenn es knallt – oder es hat „autonom“ geknallt, dann ist man auch schuld, man hätte ja eingreifen können, oder man selbst oder die Elektronik hat den Unfall verhindert…

Versicherung als „Big Brother“ – Allianz führt Telematiktarif ein

Ob die Versichungs-Überwachungs-App das gut findet? Wahrscheinlich gibt es für diese Fahrt keine Bonus-Punkte (Bild: Daimler AG)
Ob die Versichungs-Überwachungs-App das gut findet? Wahrscheinlich gibt es für diese Fahrt keine Bonus-Punkte (Bild: Daimler AG)

Deutlich günstiger werden die Versicherungsbeiträge für Allianz-Kunden, die ihr Fahrverhalten überwachen lassen. Eine App informiert den Fahrer dabei in Echtzeit über sein Fahrverhalten. Nach der Fahrt gibt die App eine Rückmeldung zu Beschleunigungs- und Bremsverhalten, Geschwindigkeit und Kurvenfahren, die Strecke lässt sich auf der Karte anschauen. Ich wäre ja mal gespannt, ob einem die App nach einer schönen, flotten Fahrt durch ein paar schöne Kurven den Vogel zeigt oder ob der Versicherungsvertrag gleich autonom gekündigt wird. Dem Staat wollen wir verbieten, die Daten unserer Fahrten anzuschauen, der Versicherung geben wir sie freiwillig? Na – dann muss man ja nur noch warten, bis der erste Selbstmörder den Gesetzgeber in Versuchung bringt, potenzielle „Raser“ direkt zu melden.

Gut, also, fertig mit den Spekulationen. Wer im Sinne der der App „sehr gut“ fährt, bekommt eine Goldmedaille, für „gut“ gibt es Silber oder Bronze. Die Einzelwertungen werden dann zu Tages- und Monatsmedaillen zusammengefasst. Fahrer mit güldener Medaille bekommen am Ende des Jahres 30 Prozent zurück erstattet, silber bekommt 20 und bronze 10.

Die Datenübertragung kann der Kunde für kurze Zeit unterbinden, also wer in geheimer Mission unterwegs ist, kann auch hier kurz inkognito unterwegs sein.

Die App gibt es – unabhängig vom Tarif und Versicherer schon jetzt zum Download. Wer mag, kann also im App-Shop schon mal einen Blick in die „schöne neue Autowelt“ werfen und sich überlegen, ob er das haben mag…

Roadsterfeeling mit 427 km/h – offen natürlich – im Video

Hier sollte die beliebte Frage „bei welchen Temperaturen fährst Du offen“ umgemodelt werden in „bei welchen Geschwindigkeiten…“. Ein Venom GT Spyder des US-Tuners Hennessey macht mit 7,0 V8 bei 1.244 KG mit 1.471 PS den Spurt auf 300 km/h in 13,63 Sekunden möglich und hört mit der dem Beschleunigungsinferno erst bei 427 km/h auf. Für 1,3 Mio. Dollar kann man so ein Teil sein Eigen nennen – was die Versicherungs-App der Allianz dazu sagen würde, weiß ich leider nicht…

Ja, diese Nachricht war jetzt der richtige Kontrast zur „Goldmedaille“ für vernünftiges Fahren…

Also – Helm aufsetzen und los geht’s

Plaketten-Irrsinn: Es geht weiter – da muss man schon blau (sein) haben

Blau, Grün, Rot oder Blau. Schwarz ist die Schönste... (Bild: Sven Kamm)
Blau, Grün, Rot oder Blau. Schwarz ist die Schönste… (Bild: Sven Kamm)

… um in Zukunft in eine blaue Umweltzone einzufahren. Natürlich – es kann jede Stadt oder Gemeinde selbst entscheiden, welche Zonen sie als „blau“ ausweist. Ob dort auch der Alkoholkonsum verboten wird, ist mir nicht bekannt. Dusselig bleibt, dass man noch vor nicht allzu langer Zeit mit der grünen Plakette die Leute dazu anregte, CO2-sparende Dieselmodelle zu kaufen – die sie dann auch wieder nicht fahren dürfen. Wer so etwas entscheidet muss denke ich einen Dienstwagen haben….

Aber es soll nicht so sein, dass die von der „BamS“ genannten 13 Mio. PKW nun von heute auf morgen nicht mehr in die Stadt dürfen… aber das kann ja jede Gemeinde bald selbst für sich entscheiden….

Meine Meinung bleibt: Die Schwarze Plakette ist die Beste!

Handy-getippse im Auto: Dumm, gefährlich und – gar nicht selten!

Handy am Steuer: Teuer. Und nicht wirklich intelligent. Was darf man - und was nicht (Bild: Daimler AG)
Handy am Steuer: Teuer. Und nicht wirklich intelligent. Was darf man – und was nicht (Bild: Daimler AG)

Telefonieren ohne Freisprecher sieht man ja schon recht oft. Meist, wenn der Fahrer sich besonders blöd verhält, kann man das beobachten. Dass aber mehr Fahrer auf dem Ding auch noch rumtippen müssen, ist schon beachtlich – immerhin 540 von 12.000, was eine Studie der TU Braunschweig ergab.

Laut Untersuchungen erhöht sich das Unfallrisiko beim Tippen auf dem Handy um das sechs- bis zwölffache! Der ADAC schätzt sogar, dass jeder 10. (!!) Unfall in Deutschland auf Handynutzung zurückzuführen ist.

Also – liebe Leut. Ich mag mein Handy ja auch und ich mag auch alle möglichen Dinge, die man mailen, posten oder spielen kann. Aber doch nicht während dem Autofahren…

Was Recht ist: Was darf man denn mit dem Handy am Steuer?

Grundsätzlich gilt im Straßenverkehr: Hände weg vom Handy! Wer aber doch erwischt wird, muss mit einer Strafe rechnen. Was der Bußgeldkatalog vorsieht und was Du beim Fahren mit Ihrem Handy tun darfst!

Handy am Steuer: Die Strafen im Überblick

Seit der Punktereform gibt es zwar auch „nur“ einem Punkt wie bisher – allerdings hat man das Fahrverbot wesentlich schneller erreicht und schon mit 8 statt bisher 18 Punkten muss man eine Zwangspause machen. Das Bußgeld wurde von 40 auf 60 EUR erhöht, was aber den meisten egal sein dürfte.

Ein Fahrverbot kann es auch bei „grober“ oder „beharrlicher“ Pflichtverletzung geben – also, wenn man mehrmals beim Hantieren mit dem Handy erwischt wird.

Typische Vergehen mit dem Handy am Ohr im Auto

Natürlich ist hier zuerst das Telefonieren an sich zu nennen, da das noch die der „Standardfall“ ist.

Geblitzt mit Mobiltelefon

Wirst Du geblitzt während Du das Handy am Ohr hast, gilt normalerweise die „Tateinheit“ und man bezahlt das teurere Vergehen voll, vom anderen die Hälfte. Wenn aber die Geschwindigkeitsübertretung auch zu Punkten führt, dann bekommt man den Handypunkt on top, die Strafe fürs Handy bleibt aber halbiert.

Ein Unterschied besteht aber hier zwischen kommunalen und Polizei-Blitzern. Kommunale Blitzer müssten das Handy-Beweisfoto erst an die Polizei weiterleiten, die darf dieses Vergehen nicht ahnden.

Was man sonst noch darf – oder auch nicht

Auch das Wegdrücken eines Anrufes ist „Bedienen“ des Telefons und daher strafbar. Auch das Ablesen der Uhr ist strenggenommen strafbar. Ebenso die Verwendung des Handys als Diktiergerät.

Als Navigationsgerät darf man das Handy verwenden, SOLANGE man es NICHT ANFASST. Also – erst die Route eingeben, Start drücken, DANN losfahren! Gleiches gilt für Musik hören usw. – solange man das Handy nicht hält oder bedient während der Fahrt, ist alles gut.

Wenn Du das Telefon an Deinen Beifahrer weitergibst, OHNE aufs Display zu schauen, ist das erlaubt! Auch ein heruntergefallenes Handy aufheben ist – ohne Blick aufs Display – erlaubt.

Nett ist auch, dass man bei abgeschaltetem Motor mit Start-Stopp Automatik an der Ampel telefonieren darf – obwohl das Auto betriebsbereit ist! Bußgeld kostet es an der Ampel nur, wenn der Motor läuft – wie grotesk! Gleiches gilt übrigens im Stau. Motor aus = Telefon erlaubt. Motor an = verboten!

SMS Schreiben beim Autofahren

60 Euro und der Punkt in Flensburg gelten auch für das Schreiben von SMS oder Nachrichten in Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Facebook Messenger.

Steht das Auto am Straßenrand UND ist der Motor aus, darf man tippen, was man mag.

Unfall mit Handy am Steuer

Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt von der Schwere des Fehlverhaltens und der Schäden ab. Kommt es im Falle einer fahrlässigen Körperverletzung zu einem Strafantrag, muss man bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Stirbt eine Person infolge des Unfalls kann die Gefängnisstrafe sogar bis zu fünf Jahre betragen.

Neben der strafrechtlichen Komponente musst Du Dich im Fall der Fälle auch mit dem finanziellen Gesichtspunkt auseinandersetzen. Neben einem eventuell auf zivilrechtlicher Ebene geforderten Schadenersatz der geschädigten Personen kommen die Unfallkosten auf Dich zu. Die Kaskoversicherung darf sich aus der Verantwortung ziehen, wenn Dir eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann – das kann auch auf das Handy am Steuer zutreffen. Die Haftpflichtversicherung muss aber trotzdem zahlen.

Gebraucht-Cabriomarkt in Deutschland – billig ist der SLK nicht, aber gefragt

Der SLK muss nicht tiefgekühlt werden, wenn man ihn verkaufen möchte. Er geht gut weg (Bild: Daimler AG)
Der SLK muss nicht tiefgekühlt werden, wenn man ihn verkaufen möchte. Er geht gut weg (Bild: Daimler AG)

Das Preiswerteste offene Auto in Deutschland ist der Ford KA, der mit durchschnittlich 3.317 EUR bei Mobile zu haben ist. Es folgen Peugeot 206 (3.542 EUR), Opel Tigra (5.014 EUR), Peugeot 307 (5.801 EUR), Opel Astra (5.876 EUR), Renault Megane (7.804 EUR), Peugeot 207 (9.076 EUR), Smart fortwo (9.537 EUR), BMW Z3 (9.970 EUR) und VW New Beetle (10.916 EUR).

Im Durschnitt muss man für einen Offenen in Deutschland 29.766 EUR bezahlen, in Mecklenburg-Vorpommern ist der Wert mit 21.585 am niedrigsten, in Hamburg mit 41.619 EUR am höchsten.

Am schnellsten verkaufen sich (Standtage bei Mobile.de) der VW Käfer (56,6 Tage), gefolgt vom BMW Z4 (69,6 Tage), Mini Cooper (71,4) und SLK (72,8).

Bei unfallfreien Fahrzeugen zwischen 1.000 und 200.000 kommt der SLK im ersten Quartal 2016 gar nur auf 60 Tage Standzeit.

Mercedes-Benz Global Logistics Center Germersheim – damit Teile schnell vor Ort sind

Das Mercedes-Logistik-Zentrum in Germersheim. 2.800 Mitarbeiter verwalten hier Ersatzteile (Bild: Daimler AG)
Das Mercedes-Logistik-Zentrum in Germersheim. 2.800 Mitarbeiter verwalten hier Ersatzteile (Bild: Daimler AG)

Ja, manchmal wundern wir uns über Ersatzteilpreise. Mir hat das mal jemand erklärt, was für ein Aufwand hinter der Ersatzteillogistik steht der natürlich mit jedem Teil auch bezahlt werden muss. Denn die Teile beispielsweise für einen R170 können schon eine Lagerdauer bis zu 20 Jahren haben, bevor sie morgen zum Einsatz kommen. 20 Jahre verwalten und lagern verursacht Kosten – und trotzdem wollen wir ja „morgen“ das Teil haben, das wir bestellen. Also muss man diese Lagerkosten eben mitbezahlen.

Das Mercedes-Benz Global Logistics Center in Germersheim ist seit seiner Inbetriebnahme im Jahr 1990 der Dreh- und Angelpunkt der weltweiten Teileversorgung. Das Zentrallager versorgt die Großhandelsstandorte des Konzerns weltweit mit Teilen und Zubehör für Pkw und Nutzfahrzeuge von Mercedes Benz, smart und FUSO. Zusammen mit seinen deutschen Außenstandorten in Wörth, Ettlingen und Offenbach an der Queich sowie in Hatten in Frankreich ist das Global Logistics Center mit rund 1,2 Millionen Quadratmeter Lagerfläche und einem gelagerten Sortiment von über 460.000 verschiedenen Teilenummern weltweit das größte Zentrallager für Fahrzeugteile in der Automobilbranche. Das Global Logistics Center beschäftigt rund 2.800 Mitarbeiter, die jeden Monat Geld für Ihre Dienstleistung haben möchten – all das muss man eben bezahlen, wenn man seine Teile „gestern“ haben möchte.

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