Automobile Kurznachrichten 15/2020 – kleingehackt und mundgerecht

Automobile Kurznachrichten – Collage aus Bildern Daimler AG

Aha! ADAC schlägt E20-Kraftstoff vor… warum bleibt sein Geheimnis…

Grundsätzlich ist die vom ADAC angemahnte „Technologieoffenheit“ zur Erreichung der Klimaziele ja zumindest diskussionswürdig. So sind die Alternativen Kraftstoffe sowie die Wasserstofftechnologie nach wie vor eine Möglichkeit, Mobilität in Zukunft klimafreundlich zu gestalten.

Das einseitige Festlegen auf die E-Mobilität wirft nicht nur beim ADAC Fragen auf – aber der Vorschlag, ein E20 Benzin auf den Markt zu bringen, erscheint angesichts der Zahlen zumindest fragwürdig.

Denn das bisher vorhandene E10 hat nur einen Marktanteil von 13,7%, das E5 81,7%.

Die Frage wäre also, wer das freiwillig tankt/en soll… ?

Deutsche Autobauer bei Youtoube – enttäuschend

Ok – ich kann natürlich nur den Kanal „mit Stern“ wirklich beurteilen, den ich immer wieder anschaue, ob es da nichts schönes für den Newsletter gibt.

Persönlich bin ich immer wieder überrascht, wie lange es zum Beispiel dauert, bis Videomaterial von eben vorgestellten Fahrzeugen eingestellt wird – denn eigentlich müsste das beim Erscheinen der Pressemappen schon existieren….

Nun gibt es also ein „professionelles“ Urteil. Die Hamburger Agentur „Klein aber“, Deutschlands einzige Agentur für Video Content Creation, die von YouTube zertifiziert ist, kann keine Strategie der einzelnen Marken, keine besonders hohen Aufrufzahlen und keine besondere Wiedergabedauer feststellen. Untersucht wurden die Video-Auftritte von Mercedes-Benz, Audi, BMW, Opel und Volkswagen.

Youtube ist in der Lebenswirklichkeit eher ein soziales Netzwerk und eine Suchmaschine als „nur“ eine Plattform, in der man Videos veröffentlichen kann…. Hier wird nach Ansicht der Experten viel Potential verschenkt.

Funkschlüssel-Hack ist kein „Aufbrechen“

Das Öffnen eines Autos durch das Abfangen eines Funkschlüsselsignals ist kein „Aufbrechen“ im Sinne des Gesetzes!

Und das hat Folgen – denn die Hausratversicherung muss nicht haften, wenn einem Autobesitzer Wertsachen auf diese  Weise aus dem Auto gestohlen werden.

Ein „Aufbruch“ findet nach Ansicht des Gerichtes durch „anwenden von Gewalt“ statt, was bei einem abgefangenen Funksignal nicht der Fall ist. Zudem ging es dem Gericht auch um die Nachprüfbarkeit: klar, sieht man am Auto keinen Einbruchschaden, kann man auch das Abschließen vergessen haben…

20 Mal geblitzt, 20 Mal ist nix passiert…

…und dann hat es doch „zoom“ gemacht. Zumindest für einen 23-jährigen, der mindestens 20 Mal an einem Blitzer vorbeifuhr, mal den Mittelfinger zeigte oder auch mal einen Döner in die Kamera hielt.

Der Wagen war vom Arbeitgeber des 23-jährigen geleast, die Firma des Arbeitgebers war jedoch inzwischen geschlossen – weshalb man keinen Ansprechpartner finden konnte, wer denn mit dem Wagen unterwegs ist.

„Zoom“ hat es gemacht, da eine Mitarbeiterin der Bußgeldstelle zufällig das Auto auf der Straße wiedererkannte – und so konnte der Fahrer gestellt werden….