Automobile Kurznachrichten 27/2016 – kleingehackt und mundgerecht
Soll das autonome Auto seinen Fahrer im Zweifel opfern? Ja! Kaufen Sie so ein Auto? Nein!
Neben technischen und rechtlichen Aspekten, muss sich die autofahrende Gesellschaft noch irgendwie auf eine „Ethik“ für die fahrenden, „gefühlskalten“ Roboter überlegen. Ein Mensch bleibt halt ein Mensch, er entscheidet in Millisekunden aus Erfahrung und Reflex. Das ist nicht wirklich steuerbar, es „passiert“ eben.
Ganz anders beim fahrenden Roboter. Er entscheidet streng nach den Eingaben, die ihm programmiert wurden. Das weiß jeder – und kann zum Problem werden. Denn was passiert, wenn ein autonom fahrendes Auto auf eine Menschenmenge zufährt und die Entscheidung ansteht, ob nun der Fahrer oder die Menschenmenge einen (tödlichen) Unfall erleidet. Der Maschine kann man eine klare Richtung vorgeben – aber welche? In einer Umfrage des Magazins „Science“ stimmten die Teilnehmer (2.000) mehrheitlich (77%) dafür ab, dass natürlich der eine Mensch (Fahrer) zu Gunsten der Menschenmenge „geopfert“ werden soll. Dieses Ergebnis ist wenig verwunderlich. Der Clou kommt allerdings bei der Frage, ob die Probanden ein solches Auto selbst kaufen würden – wenn sie wissen, dass es sie im Zweifel „opfert“. Denn nur 19% würden ein solches Auto kaufen. Gut die Hälfte will ein Auto haben, das unter allen Umständen ihr eigenes Leben schützt. Heiliger Sankt Florian, verschon mein Haus, zünd‘ andere an!
Rückrufe bei der C-Klasse (W 205)
Zwei Rückrufaktionen bei der aktuellen C-Klasse (W 205) laufen gerade.
Die erste betrifft die Modelle C 180 d und C 200 d (Motor: Diesel OM 626), die zwischen Dezember 2013 und April 2016 gebaut wurden. Hier könnte bei einer Verbindung von Hochdruckleitung und Hochdruckpumpe Benzin austreten.
Im zweiten Fall sind nur Fahrzeuge betroffen, die im Februar 2016 gebaut wurden. Hier kann es durch eine falsche Abdeckung an der Unterseite des Motorraums zu einem Kontakt zwischen Abgasanlage und Abdeckung kommen, was zu einem Brand führen könnte.
Rasender Rocker – Mercedes-AMG GT3 im Linkin Park-Design
Beim 24-Stunden Rennen in Spa wird ein besonders „geschmückter“ GT-Renner mit Stern an den Start gehen. Das Design stammt von der kalifornischen Rockband Linkin Park (u.a. „Burn it down“). Als bekennende Auto- und AMG Fans haben die Bandmitglieder das Design für den Renn-Klassiker entworfen und werden auch selbst am Rennwochenende (26. bis 31.Juli) vor Ort sein. Pilotieren werden den Wagen allerdings Yeler Buurman (NL), Maro Engel und Bernd Schneider (beide D). Eingesetzt wird das Fahrzeug vom AMG-Team Black Falcon.
Hamilton vs. Rosberg – überraschend offen
Im Zweikampf der beiden Titelaspiranten um die Krone in der Formel 1 Saison 2016 gab es in dieser Woche eine überraschend offene offizielle Pressemitteilung. Da steht zwar nichts neues drin, aber man hat in keiner Weise versucht, den Konflikt schönzureden. Nach wie vor sieht sich Lewis Hamilton beim Crash der Teamkollegen in der letzten Runde im Recht, da er Rosberg genügend Platz gelassen habe. Nico Rosberg dagegen meint, dass er „überrascht“ war, dass Hamilton einlenkte.
Gut, wer das Rennen gesehen hat, muss sich fragen, wann Hamilton nach Rosbergs Meinung denn hätte einlenken können – denn er war schlicht am Ende des Asphalts und musste irgendwie die Kurve nehmen….
Toto Wolff sprach nach wie vor nur davon, dass es für die Marke Mercedes völlig unwichtig ist, ob nun Hamilton oder Rosberg gewinnt – Hauptsache die beiden Sieger fahren ein silbernes Auto. Das ist der Anspruch – und daher reagiert man angesäuert auf die selbstverschuldeten Ausfälle. Er meinte allerdings, dass zum „Tango immer zwei“ gehören und wollte keine Schuldzuweisung machen. Die Rennkommissare hatten das schon gemacht und Rosberg mit einer Zeitstrafe nach dem Rennen belegt (causing a collision).
Nichts ist unmöglich – auch bei Mercedes
Mit dem Werbespruch „Nichts ist unmöglich“ wollte Toyota einst ein Zeichen nach außen und innen setzen. Denn ein Toyota-Händler kann seinem Kunden schlecht erklären, dass irgend etwas nicht möglich ist – bei dem Versprechen der Marke. Und so sind auch die Zufriedenheitswerte der Marktforschungsgesellschaft J.D.Power wenig überraschend: 772 von 1.000 Punkten geben die Toyota Kunden den Vertragswerkstätten des Autobauers. Auf Platz zwei folgt Volvo mit 767 und – Mercedes-Benz (und Mazda) mit 765 Punkten. Immerhin der beste Wert eines deutschen Premium-Anbieters. Der Durchschnitt im Premium-Segment liegt bei 747 Punkten. BMW liegt mit 727 Punkten weit abseits, Audi landet mit 742 Punkten auch knapp unter dem Durschnitt.
Urteil: Was ist ein „Originalmotor“?
Ein Kunde hatte einen gebauchten Wagen gekauft, der nach Angaben des Händlers einen „Originalmotor“ hatte. Wie das Leben so spielt, fand der Käufer heraus, dass es sich zwar um einen originalen Motor des Herstellers handelte, nicht aber um den, der ursprünglich im Fahrzeug war. Das Gericht stimmte einer Rückabwicklung des Kaufvertrages zu. Denn es sah einen Unterschied zwischen „Originalmotor“ und „Originalem Austauschmotor“. Der „Originalmotor“ ist der Motor, den der Hersteller bei der Produktion des Fahrzeugs eingebaut hat – sonst keiner!
Silversurfers Choice: Jaguar, Dacia, Porsche – B-Klasse oder GLK
Check24 hat seine Versicherungsverträge ausgewertet und dabei interessante Feststellungen gemacht. Über alle Modelle hinweg hat Jaguar die älteste Kundenklientel in Deutschland (48,8 Jahre), gefolgt von (man höre und staune, von wegen „Studentenkarre“) Dacia mit 48,2 Jahren und Porsche mit 48,1 Jahren. Mercedes-Benz belegt hier mit 47,4 Jahren den vierten Platz – allerdings rangiert die Marke mit dem Stern mit zwei Modellen ganz vorne im „Alters-Ranking“: Auf Platz 1 die B-Klasse mit 55,6 Jahren und der GLK mit 55,1 Jahren. Die A-Klasse muss den Durschnitt also ordentlich abgesenkt haben…. BMW liegt bei 41,4 Jahren, Audi bei 41,2 Jahren.
Sachmangelausschluss beim Gebrauchtwagenkauf – Uffpasse!
Wenn Du bei einem Autohändler ein gebrauchtes Auto kaufst, ist Vorsicht angebracht. Denn es gibt einen Unterschied, ob der Händler das Auto auf eigene Rechnung oder im Auftrag eines Kunden verkauft. Im Auftrag eines Kunden kann er die Haftung für Sachmängelansprüche ausschließen – es muss aber deutlich ersichtlich sein, dass nicht der Händler Verkäufer des Wagens ist, sondern nur Vermittler. Ist das für den Kunden nicht ersichtlich, handelt es sich nach richterlicher Entscheidung um einen so genannten „Verbrauchsgüterverkauf“ durch den Händler und er kann sich aus der Sachmangelhaftung nicht verabschieden (vgl. AG Weißenburg, Az.: 2 C 105/16).
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