Automobile Kurznachrichten 29/2016 – kleingehackt und mundgerecht
Gründer-Geist in Stuttgart: STARTUP AUTOBAHN
STARTUP AUTOBAHN ist ein gemeinsames Projekt der Daimler AG, dem Silicon-Valley-Risikokapitalgeber Plug and Play (Beteiligungsgesellschaft), der Universität Stuttgart und der ARENA2036. Startups aus aller Welt sind eingeladen, sich für das Programm zu dem Themenfeld Zukunft der Mobilität zu bewerben. Die Bewerbungsphase für das zweite Programm ist bereits gestartet und beginnt im März 2017. Zudem besteht für die Gründer bei STARTUP AUTOBAHN die Möglichkeit, das dreimonatige Programm im kalifornischen Silicon Valley fortzuführen.
Nach Fertigstellung des Gebäudes der ARENA2036 als Forschungscampus im Januar 2017 werden den Startups im neuen ARENA-Gebäude Arbeitsflächen zur Verfügung gestellt. Der Name „ARENA2036” steht für „Active Research Environment for the Next Generation of Automobiles”. Bis zum Jahr 2036, dem 150-jährigen Jubiläum des Automobils soll der Weg für den Automobilbau der Zukunft bereitet werden.
Von 300 interessierten Startups kämpften nun 22 um die begehrten Förderplätze von STARTUP AUTOBAHN. Dafür präsentierten sie ihre Ideen rund um die Gestaltung der Zukunft der Mobilität. Thematisch wurde den Zuschauern sowie der Jury ein breites Spektrum geboten: Vom Einsatz künstlicher Intelligenz zur Vitaldatenmessung, flexiblen Touchscreens, mobiler Transportmanagementsysteme, intelligentem Smart Glass oder personalisierten Soundsystemen. „Wir freuen uns sehr über das große Interesse der Startups an STARTUP AUTOBAHN. Weil eine gute Idee allein leider nicht automatisch zum Erfolg führt, wollen wir den Gründern das nötige Umfeld bieten, um sich voll auf ihr Ziel zu konzentrieren: richtig Gas zu geben mit ihrer Geschäftsidee. Dabei sollen sie den Mut und die Freiheit haben, die Mobilität der Zukunft neu zu denken. Ganz im Sinne unserer ‚Startup-Vordenker‘ Carl Benz und Gottlieb Daimler“, sagt Dieter Zetsche, Vorsitzender des Vorstands der Daimler AG & Leiter Mercedes-Benz Cars.
Gebrauchtwagen kurios Teil 1 – SLK 250 vom Gerichtsvollzieher
Bis Samstag, 23.07.2016 um 18 Uhr kann man ein Gebot für diesen SLK abgeben. Mit 14.603 Km ist das gute Stück mit Erstzulassung im April 2012 nicht wirklich viel gelaufen. Allerdings ist der SLK auch seit dem Oktober 2014 (!) stillgelegt und somit auch ohne TÜV. Das Mindestgebot lag bei 15.000 EUR, was in etwa die Hälfte dessen ist, was „im Internet“ für 250er dieser KM-Klasse verlangt wird. Nachteil ist, dass man die „Katze im Sack“ kauft, weil der Gerichtsvollzieher keine Angaben zum Zustand (Motor, Lack…) machen kann – und auch nicht, ob das Fahrzeug ein Schaltgetriebe oder ein Automatikgetriebe hat. Dennoch ganz interessant, wo ein Auto landen kann, wenn man seine Schulden nicht bezahlt. Neben dem SLK werden allerlei andere Artikel von der Justitz versteigert – wobei bei technischen Geräten immer die Frage ist, ob die einwandfrei gewartet sein können, wenn der Besitzer offenbar kein Geld hatte…. Andererseits ist es vielleicht interessant, wohin sich der Preis entwickelt: Zwangsversteigerung SLK 250 (Der Link geht direkt zum SLK 250)
Gebrauchtwagen kurios Teil 2 – E-Klasse Kombi von Michael Schumacher
Für einen E 55 AMG Kombi aus dem Jahr 1998 muss man je nach Zustand und Kilometern zwischen 5.000 und 10.000 EUR bezahlen. Wenn der Vorbesitzer „Michael Schumacher“ war (dessen sportliche Erfolge kurioserweise in den Fahrzeugdaten stehen) hieß, dann steht das Angebot um ein vielfaches höher: 119.950 EUR möchte der Verkäufer für das Fahrzeug mit prominentem Vorbesitzer haben. Ob er die allerdings bekommt, nur weil „Schumi“ mit diesem Teil gefahren ist … Hier geht es auf jeden Fall zum Angebot:
E-Klasse Kombi von Michael Schumacher
Auto kaufen und gleich versichern? HUK steigt in Gebrauchtwagenhandel ein
Wie in der Presse zu lesen war, will der (Auto-)Versicherer HUK-Coburg ins Gebrauchtwagengeschäft einsteigen. Es soll aber keine – wie man vermuten könnte – „Resterampe“ für Versicherungsschäden sein, sondern ein qualitativ ordentliches Angebot an „guten“ Gebrauchten. Als Zielgruppe hat man sich die eigenen Versicherungsnehmer definiert, bei denen man das Angebot zunächst bewerben möchte. Standort dieses des neuen Gebrauchtwagenhändlers wird zunächst Düsseldorf sein.
CO2 – Vorgaben für LKW: Gibt’s nicht, die gibt es nicht!
Was ich auch nicht wusste – die Vorgaben der EU in Sachen CO2-Ausstoss gelten nur für PKW und Transporter – für LKW gibt es hier keine Norm!
Bei den PKW wird seit Jahren an jedem Gramm CO2 gefeilt, während die LKW-Karawane völlig ohne Vorgaben durchs Land fährt (oder steht). Wobei sich für mich die Frage stellt, ob es wirklich die Welt rettet, wenn mein SLK nur die Hälfte an CO2 in die Luft blasen würde…
Die LKW-Bauer müssen sich nun jedoch darauf einstellen, dass auch in diesem Fahrzeugsegment Vorgaben aus Brüssel kommen werden (wobei mich eher wundert, warum es die nicht schon längst gibt…).
Kein Schadensersatz bei manipuliertem KM-Stand!
Wer ein Auto mit einem manipulierten KM-Zähler hat, kann im Unfall-Fall eine böse Überraschung erleben. Völlig unabhängig davon, ab man selbst oder ein Vorbesitzer manipuliert hat – der Wert des Fahrzeugs kann nicht mehr korrekt ermittelt werden. Somit gibt es auch keine Basis für Schadensersatzansprüche oder für die Ermittlung des Restwertes des Fahrzeugs. Also – aufpassen beim Autokauf! Und Finger weg vom „KM-Zähler-Tuning“ – das sollte sich von selbst verstehen!
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