Automobile Kurznachrichten 46/2018 – kleingehackt und mundgerecht
- Fahrverbote, Stickoxide – geschätzte Gasherd-Grenzwerte als Grundlage?
- Durch-sichtige A-Säulen dank Continental?
- Waschanlagen-Betreiber müssen Warnhinweise anbringen – sonst haften sie
- Lebensmittel sollen nicht mehr in den Tank – Änderung bei Bio-Kraftstoffen
Fahrverbote, Stickoxide – geschätzte Gasherd-Grenzwerte als Grundlage?
Das zumindest sagt der Bevölkerungsschutz-Experte Alexander Kekulé. Denn er wollte wissen, worauf eigentlich der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) in der Luft basiert und kam auf erstaunliche Ergebnisse: denn er basiert auf einer Schätzung für die Gesundheitsbelastung des NO2-Ausstoßes für Gasherde, bei dem verschiedene (nicht vergleichbare) Studien zu keinem vernünftigen Ergebnis führten (da z.B. Kleinkinder weniger Atemwegserkrankungen hatten als ältere Kinder, was nicht logisch ist, da Kleinkinder da empfindlicher sind) wurde ein Grenzwert – wohlgemerkt für die Gasherde – geschätzt.
Zum Beispiel zeigte ein aber Asthmatiker erst ab einer Belastung von 180 (!!) Mikrogramm nur leichte (!) Reaktionen – die „40“ haben aber offenbar keine wissenschaftliche Daten als Grundlage. Interessant…
Gut, ich bin kein Wissenschaftler – aber irgendwie sollten die Grundlagen von Gesetzen die uns alle betreffen, doch auch von einem unabhängigen Dritten geprüft werden können.
Und noch etwas stimmt mich nachdenklich: warum hat die Datengrundlage niemand geprüft? Gut, dass das von politischer Seite nicht kommt, mag dem aktuellen Trend (oder einer Lobbyarbeit, die es offiziell gar nicht gibt, denn Lobbyisten hat nur die „böse“ Industrie) geschuldet sein – aber auch von Industrieseite gab es kein Gegengutachten, bevor die Gerichte letztinstanzlich entschieden haben? Seltsam…
Nun gut – ein Gutachten würde nach höchstrichterlicher Entscheidung jetzt auch nicht mehr helfen…
Die Durchsetzung von Fahrverboten im morgendlichen Berufsverkehr erscheint sowieso eher unwahrscheinlich. Denn wenn jedes einzelne Auto angehalten werden müsste – das Chaos wäre vorprogrammiert. Und ob lange Staus nun der Luftqualität weiterhelfen… Einige Städte haben das jedenfalls ganz offen ausgesprochen, dass die Fahrverbote nicht durchsetzbar sind.
Durch-sichtige A-Säulen dank Continental?
Durch die Kombination von Kopfbewegungsmustern und Live-Außenaufnahmen blickt der Fahrer förmlich durch die physischen A-Säulen hindurch.
Da der Fahrer seinen Kopf bewegt, wen er versucht um die ab-Säule herum zu schauen signalisiert das der Elektronik, welche Perspektive gewünscht ist. Die Außenkameras senden dann das entsprechende Bild auf die Displays in den A-Säulen.
Damit soll der tote Winkel im Sichtfeld des Fahrers überwunden werden, beim abbiegen kann so die komplette Fahrzeugumgebung im Auge behalten werden. Dies soll zu mehr Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger beitragen.
Für mich ist es beeindruckend, was technisch machbar ist…
Waschanlagen-Betreiber müssen Warnhinweise anbringen – sonst haften sie
Die Betreiber von Waschanlagen müssen Vorkehrungen treffen, dass Schäden durch ihre Anlagen an den Kundenfahrzeugen vermieden werden.
Im konkreten Fall hatte eine Dame ihr Fahrzeug in einer Waschanlage beschädigt. Bei der Waschanlage war es so, dass das Rolltor kurz nach dem durchfahren der Lichtschranke herunterfährt. Da die Frau ihr Fahrzeug noch einmal korrigieren wollte setzte sie ein Stück zurück was aber offenbar der Steuerung des Rolltores verborgen blieb. Das Rolltor ging zu und verursachte einen Schaden am Heck des Fahrzeugs.
An der Anlage selbst war nur Hinweise für das Verhalten während des geschlossenen Rolltor vorhanden aber keiner, was man sich beim Einfahren in die Anlage machen soll.
Wenigstens hätte der Betreiber vor dem sich sinkenden Rolltor warnen müssen, befand das Gericht. Der Kunde kann im Zweifel erwarten, dass während er mit seinem Fahrzeug innerhalb der Lichtschranken unterwegs ist, das Rolltor auch nicht herunterfahren kann.
Ob die Lichtschranke bereits durchfahren wurde ist dabei unerheblich, solange nichts davor gewarnt wird, das Fahrzeug nicht zu korrigieren.
Lebensmittel sollen nicht mehr in den Tank – Änderung bei Bio-Kraftstoffen
Die Bio-Kraftstoffe der ersten Generation wurden hauptsächlich aus Raps, Getreide oder Zuckerrübenpflanzen hergestellt. Damit stand die Kraftstoffproduktion im Wettbewerb zur Nahrungsmittelproduktion.
Ab 2030 können nun diese Bio-Kraftstoffe der ersten Generation nicht mehr bei der CO2-Minderung angerechnet werden. Hier können nur noch die Bio-Kraftstoffe der zweiten Generation angerechnet werden, die aus Pflanzenresten und anderen organischen Abfällen hergestellt werden.