Automobile Kurznachrichten 49/2015 – kleingehackt und mundgerecht

Der Trend geht weiter: Google holt Tesla-Entwickler

Für die Entwicklung seine Ei-Autos, der Spaßbremse auf 4 Rädern (26 Meilen „schnell“), hat Google nun einen Software-Spezialisten von Tesla geholt. Robert Rose spielte offenbar eine wichtige Rolle bei der Entwicklung von Teslas Autopilot-Funktion.

Und der Kontrast zum Google-Ei-Auto: Der Bugatti Chiron, 408 km/h im Roadster

Bilder darf ich leider keine, aber man müsste auch schnell schauen. Der Nachfolger des Veyron wird offenbar beim Automobilsalon in Genf im März 2016 präsentiert, aber die Daten die kursieren, sind das Gegenteil von „Spaßbremse“: 1.500 PS, 16 Zylinder, 431,072 km/h Endgeschwindigkeit (Roadster: 408,8 km/h). Damit wird der Bugatti auf jeden Fall der schnellste Serienfahrzeug und der schnellste Roadster der Welt werden….

Wer einen haben mag, sollte sich aber beeilen: Vom Veyron wurden rund 450 Exemplare gebaut, für den neuen sollen schon vor der Präsentation über 100 Bestellungen vorliegen. Also, Weihnachtsgeld auf die Seite legen… J
Autonomes fahren: Das gibt es noch zu lösen

Keine Frage, das „autonome Fahren“ wird in den nächsten Jahren Einzug halten. Dennoch gibt es noch grundsätzliche Dinge zu klären – zum Beispiel, wie es mit der Verantwortung des Menschen aussieht, den man bisher als „Fahrer“ bezeichnete.

Das Google-Ei-Auto soll zum Beispiel ganz ohne Pedale auf den Markt kommen – und ohne Lenkrad. Ein wenig mulmig wird mir dabei schon, wenn ich mir vorstelle, die „Strg+Alt+Entf“ Tastenkombi zu drücken, während der Wagen mit einem Systemabsturz durch die Straßen eiert…

Aber es gibt noch einen ganzen Sack voll Fragen zu klären und Antworten zu definieren. Wie soll sich ein Computer in einer nicht mehr vermeidbaren Unfall-Situation verhalten? Wen soll er im Zweifel schützen? Google das mit Algorithmen lösen. Hier versucht das Auto als erstes, Fußgängern und Radfahrern auszuweichen, dann vermeidet es den Kontakt mit anderen fahrenden Fahrzeugen. Und erst an dritter Stelle kommen Objekte wie Bäume. Das ist ja schön und gut – aber die Frage bleibt, was denn passiert, wenn der Wagen zwischen einem Unfall mit einem Kind und einem alten Menschen wählen kann? Für wen entscheidet er sich? Ein „Zufall“, wie bei menschlichen Reaktionen, gibt es dabei nicht: „0“ oder „1“…

Hinsichtlich der Haftungsfragen ging Volvo kürzlich in die Offensive. Man machte den Vorschlag, bei Unfällen mit seinen selbstfahrenden Fahrzeugen die volle Haftung übernehmen. Bisher muss der Fahrer verantworten, was sein Auto tut…

Die Techniker glauben, dass die autonom fahrenden Autos aber grundsätzlich Unfälle vermeiden können – das sei ja Sinn der Sache. Nur wird einem da ein wenig „schöne neue Welt“ vorgegaukelt. Denn die Physik wird sich nicht ändern und ein Auto mit Gewicht X und Geschwindigkeit Y wird einen Bremsweg Z brauchen. Und wenn das Kind wie seither auf die Straße rennt? Technikgläubigkeit in ehren, aber dann sollten vielleicht ausschließlich Roboter vor die Türe gehen. Und ich kaufe mir dann die X-Box und spiele mit Dingern, die man „Autos“ nannte und die irgendwie auch Spaß machten…

Tankfüllung ist beim Unfall schadenersatzfähig

Nach einem Unfall ist dem unverschuldet Geschädigten der materielle Schaden zu ersetzen. Nach Ansicht des Amtsgerichts Solingen (Urteil AZ: 11 C 631/14) betrifft das auch den Tankinhalt im Falle eines Totalschadens. Denn im Normalfall kann der Geschädigte den Tankinhalt nicht selbst absaugen, die Beauftragung einer Firma ist aber wirtschaftlich nicht sinnvoll. Insofern ist ein Schaden entstanden, der ersetzt werden muss. Denn der Kraftstoff kann – wie das Auto mit Totalschaden – vom Geschädigten nicht mehr genutzt werden.

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