Automobile Kurznachrichten 51/2018 – kleingehackt und mundgerecht
- Oldtimerinteressenten werden weniger – dennoch sollen sie der IAA helfen
- Wann kommt die Reformation? Porsche startet den Ablasshandel 201x
- Wen das schlechte Gewissen ob seines CO2-Ausstoßes plagt, kann künftig bei Porsche
- Winterreifen-Rückruf bei Continental und Uniroyal
- Falsche Angaben zum Scheckhaft – sind eine arglistige Täuschung
- Schadenersatz in Höhe von 300.000 EUR – für ein nicht-geliefertes Fahrzeug
Oldtimerinteressenten werden weniger – dennoch sollen sie der IAA helfen
Klingt komisch – ist aber so, fällt einem dazu ein. Während sich im Jahr 2015 noch rund 4,3 Millionen Deutsche für Oldtimer interessiert haben, sind es nach einer aktuellen Umfrage nur noch 4,1 Millionen. Das Hobby „Oldtimer“ scheint ein Nachwuchsproblem zu haben….
Andererseits muss man sagen, dass die Jahre vorher die Zahl der Interessenten an diesem Segment deutlich zugenommen hatte, die Zahl der zugelassenen Oldtimer liegt derzeit bei 850.000. Nicht mitgezählt sind dabei die nicht permanent zugelassenen Oldtimer, die etwa mit roter Nummer gefahren werden.
Sicherlich hat auch eine Überangebot an Oldtimer-Messen in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass die Zahl der Interessenten im vergangenen Jahr etwas abgenommen hat. Nach einigen Jahren, in denen nahezu Goldgräberstimmung unter den Messeveranstaltern herrschte, sind dort nun die ersten bitteren Enttäuschungen zu verdauen. So erlebte nach Presseberichten die ohnehin schon schwach besuchte Retro Classics in Köln in diesem Jahr einen weiteren Rückgang.
Und obwohl die Zahlen sinken sollen Oldtimer auf der Neuwagenmesse IAA im kommenden Jahr Besucher anziehen. Denn auch Neuwagenmessen befinden sich seit einigen Jahren auf dem absteigenden Ast. So sollen nun bei einer Sonderschau auf 11.000 m² klassische Autos und Motorräder gezeigt werden. Dieses neue Format wird sich „IAA Heritage by Mortorworld“ nennen – ich bin gespannt, wie sich „alt und neu“ vertragen werden.
Wann kommt die Reformation? Porsche startet den Ablasshandel 201x
Wen das schlechte Gewissen ob seines CO2-Ausstoßes plagt, kann künftig bei Porsche einen Ablassbrief kaufen. Auf dein sprechen in Homepage wird unter Angabe der Motorisierung und der Fahrleistung der CO2-Ausstoß berechnet und mit wenigen Klicks kann man dann den entsprechenden Kompensationsbetrag an einem der Projektpartner bezahlen. Die Aktivitäten dieser Partner konzentrieren sich auf Wasser- und Sonnenenergie sowie dem Schutz von Wald und Artenvielfalt.
Einige Geschäftsmodelle sterben wohl bei keiner Reformation aus…
Winterreifen-Rückruf bei Continental und Uniroyal
Aufgrund einer mangelhaften Gummimischung könnten sich Teile der Lauffläche bei Winterreifen von Continental und deren Tochterfirma Uniroyal lösen. Betroffen sind der Continental Wintercontact TS 860 und der 501 Uniroyal MS PLUS 77.
Beim Conti in der Dimension 195/65 R15 91 T der Produktionswoche 41/2018, bei Uniroyal 205/60 R 16 92 H aus der gleichen Woche (41/2018).
Falsche Angaben zum Scheckheft – sind eine arglistige Täuschung
Der Verweis auf ein „scheckheftgepflegtes“ Fahrzeug muss der Wahrheit entsprechen, denn dabei handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um einen wesentlichen wertbildenden Faktor.
Wer also bei einer Anzeige dieses Merkmal ausdrücklich verspricht, muss es auch halten. Das bedeutet, dass alle Inspektionen auch im Scheckheft vermerkt sein müssen. Ist dies nicht der Fall, sollte man das auch nicht behaupten.
Sonst kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten – und den Kauf somit rückabwickeln.
Schadenersatz in Höhe von 300.000 EUR – für ein nicht-geliefertes Fahrzeug
Natürlich handelt es sich bei dem Fahrzeug nicht um ein Großserienmodell sondern um ein Sondermodell der Marke Ferrari. Ein Kunde hatte das Fahrzeug beim Händler bestellt und einen Kaufvertrag unterschrieben. Wie in dieser Fahrzeugklasse üblich, werden die Ausstattung Details erst nach der Unterschrift unter dem Kaufvertrag detailliert geregelt.
Nach Bestätigung der Lieferung durch den Händler kam es auch in diesem Fall noch dazu, dass die Feinheiten des Fahrzeugs nach der Unterschrift noch besprochen wurden.
Blöd vor den Händler war nur, dass er das Fahrzeug von Ferrari gar nicht geliefert bekam. Denn es war ein Sondermodell, das gar nicht für den deutschen Markt gedacht war.
Wie es bei solchen limitierten Modellen der Fall ist, stieg der Handelswert dieses Modells schnell vom ursprünglichen Preis von rund 300.000 € auf über 600.000 € an.
Der Käufer verlangte nun Schadenersatz für den entgangenen Gewinn.
Das Gericht sah es dabei als unerheblich an, dass noch Details der Fahrzeugausstattung besprochen wurden, denn ein unterschriebener Kaufvertrag für das Basismodell, das auch zu einer Wertsteigerung geführt hätte, lag rechtsverbindlich vor.
Und zumindest dieses Fahrzeug hätte der Händler liefern müssen.
Dass der Käufer selbst ein ehemaliger Autohändler ist, ist dabei vor Gericht unerheblich – aber irgendwie kann man sich schon vorstellen, dass er von Anfang an wusste, was er da tut.
Am Ende des Tages wurde er jedoch ordentlich für die entgangenen Lebensfreuden entschädigt…