Bußgeldrisiko Blitzer-App
Eine betriebsbereite App verstößt laut dem Oberlandesgericht Celle gegen die Straßenverkehrsordnung. Und zwar unabhängig davon, ob sie gerade genutzt wird oder nicht! Dieses Urteil sollte diverse Knöllchen und Pünktchen nach sich ziehen, denke ich.
Und das war passiert
Wegen eines anderen Deliktes wurde ein PKW-Fahrer von der Polizei angehalten. Dabei fiel dem Polizisten auf, dass in Sichtweite des Fahrers das Smartphone in einer Halterung befestigt war. Und auf dem Bildschirm zu sehen war eine App, die Blitzer in der Umgebung anzeigt.
Für das Vergehen wurde ein Bußgeld von 75 Euro verhängt und damit einhergehend ein Punkt in Flensburg.
Auch ein Einspruch gegen das Bußgeld half nichts – das betriebsbereite mitführen von „Blitzerwarnern“ ist nicht erlaubt. Und das gilt auch für Navigationssysteme, bei denen eine solche Einrichtung zum serienmäßigen Lieferumfang gehört – denn in den Bedienungsanleitungen wird beschrieben, wie man das deaktivieren kann…
Warnung vor Radarfallen im Radio sind dagegen erlaubt
Das hat damit zu tun, dass man sich ja dort nicht unbedingt befindet, wo die Blitzer angesagt werden. Und da man es nicht Metergenau hat, führt es an den entsprechenden Strecken eher zur Temporeduzierung allgemein, wenn ein Blitzer angesagt wird. Und damit ist das Ziel ja erreicht…
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