Achtung Kontrolle – die neuen Polizei Signale – nun auch in Baden-Württemberg
Seit dem 15. April 2015 setzt die Polizei nun auch im Südwesten zur Unterstützung des Anhaltevorgangs und zur Erhöhung der Wahrnehmbarkeit des Streifenwagens bei einer Verkehrskontrolle neben der Leuchtschrift „STOPP Polizei“ auch die neuen Anhalte-Unterstützungssignale „Flasher“ und „Yelp“ ein.
FLASHER ist ein nach vorne gerichteter roter Blitz
YELP ist mit seinem grellen Pfeifton ein zusätzliches Tonsignal
Im täglichen Polizeidienst ergaben sich oft Probleme, da das Anhaltesignal „STOPP Polizei“ von vorausfahrenden Verkehrsteilnehmern häufig nicht oder nicht eindeutig wahrgenommen wird.
Das Zuschalten des Martinshorns kann bei den Verkehrsteilnehmern wiederum zu Irritationen führen, da es dazu verpflichtet, freie Bahn zu schaffen, jedoch nicht anzuhalten.
Die Unterstützungssignale wurden zur Optimierung des Anhaltevorgangs entwickelt und kommen bereits in mehreren Bundesländern zum Einsatz.
Da das zu kontrollierende Fahrzeug nicht mehr überholt werden muss, verbessern die neuen Signale die Eigensicherung der Polizei der Kontrolle.
Die Aufforderung zum Anhalten läuft jetzt also wie folgt ab:
1. Das Anhaltesignal (Leuchtschrift) „STOPP POLIZEI“, wird vorne gerichtet spiegelverkehrt angezeigt, so dass man beim Blick in den Rückspiegel die Aufforderung anzuhalten, lesen kann.
2. Bei Ausbleiben einer Reaktion wird als optisches Unterstützungssignal der rote Blitz zugeschaltet
3. Bei weiterem Ausbleiben einer Reaktion erfolgt das Zuschalten der grellen Sirene
Werden jetzt Blaulicht und Martinshorn abgeschafft?
Nein, Blaulicht und Martinshorn bleiben weiterhin im Einsatz. Um Verwechslungen zu vermeiden, werden die Anhalte-Unterstützungssignale nicht gemeinsam mit Blaulicht und Martinshorn genutzt.
Roter Blitz und grelle Sirene in Kombination mit der Leuchtschrift „STOPP Polizei“ sind künftig eine Möglichkeit zur Aufforderung zum Anhalten. Mit Blaulicht und Martinshorn wird dagegen signalisiert, dass der Einsatzwagen passieren möchte.
Bekomme ich Ärger, wenn ich nicht anhalte?
Den Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten ist Folge zu leisten. Die Nichtbefolgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, kostet 70 EUR und gibt einen Punkt in Flensburg.
Der rote Blitz und das Tonsignal sind in Verbindung mit der Leuchtschrift „STOPP Polizei“ eine Anhalteaufforderung gemäß § 36 (5) StVO und somit eine Weisung der Polizei.
Haben alle Streifenwagen die neuen Anhalte-Unterstützungssignale?
Bis spätestens Mitte 2015 werden alle Streifenwagen von Mercedes Benz die neue Technik haben.
Einige wenige blau/silberne Einsatzfahrzeuge anderer Automarken werden nicht mit „Flasher“ und „Yelp“ ausgerüstet sein.
Video mit Ton – so klingt das „Flash & Yelp“
Und wer sich den „Yelp-Ton“ anhören möchte und sehen will, wie das gedacht ist, kann sich das kleine Video der Polizei Baden-Württemberg herunterladen: Yelp & Flasher Polizei
(Quelle: Polizei-BW.de)
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