Wechsel-Zeit bei den KFZ Versicherungen

Wie in jedem Jahr werden Autofahrer auf „allen Kanälen“ mit Angeboten über einen Wechsel der KFZ-Versicherungen bombardiert. Aber macht ein Wechsel überhaupt Sinn? Bevor man sich auf ein Vergleichsportal begibt, sollte man sich den eigenen Vertrag genau anschauen und vor allem nicht nur auf die Summe beim verlockenden Angebot aus dem Vergleichsrechner machen – und dennoch gibt ein solcher natürlich einen Indikator, die Angebote zu vergleichen.

KFZ Versicherung: Beim Wechsel sollte man nicht nur auf den Preis sehen (Bild: Sven Kamm)
KFZ Versicherung: Beim Wechsel sollte man nicht nur auf den Preis sehen (Bild: Sven Kamm)

Lohnt es sich, den KFZ-Versicherungsvertrag zu kündigen?

Grundsätzlich ist es immer gut, sich Vergleichsangebote einzuholen. Allerdings werden auch bei einem Versicherungswechsel die Taschen nicht mit Geld überquellen, wie es die Werbung verspricht. Außerdem kann ein guter Ansprechpartner vor Ort „Gold“ wert sein und mit Tipps im Schadenfall Zeit und Geld sparen.

Was man auch beachten soll: Mancher hat ein ganzes „Versicherungspaket“, auf das er einen Gesamtnachlass bekommt. Kommt man unter eine bestimmte Anzahl an Versicherungen, könnten Rabatte verloren gehen.

Wie immer im Leben heißt die Antwort also – es kommt darauf an…

Deckungssummen

Auch hier sollte man vergleichen und im Zweifel die höhere nehmen. Gesetzlich sind in der Haftpflicht 7,5 Mio. Euro für Personenschäden und 1,12 Mio Euro für Sachschäden vorgeschrieben. Das klingt viel, aber stelle Dir vor, Du verschuldest einen Unfall mit einem 300 SL (die 1,2 Mio sind dann schon weg) und die Insassen sind nach dem Unfall dauerhaft behindert und können nicht mehr arbeiten. Die 7,5 Mio. sind dann auch schnell aufgebraucht. Mit 50 oder 100 Mio Euro bist Du da besser abgesichert und oft ist das nicht wirklich teurer.

Rabattschutz

Viele Autofahrer haben einen Rabattschutz, da sie lange Zeit keinen Unfall über die Versicherungsgesellschaft abgewickelt haben. Dieses „Bonbon“ kann beim Versicherungswechsel verloren gehen – oder der Rabattschutz muss extra abgeschlossen werden. Auf jeden Fall sollte man hier aufpassen, um im Schadenfall nicht schlechter wegzukommen.

Außerdem kann es sein, dass ein neuer Anbieter im Vergleich zum alten in Schadenfall eine extreme Rückstufung vornimmt!

Rabatte

Man sollte nur solche Dinge für einen höheren Rabatt angeben, die man auch dauerhaft halten kann – also, Rabatte für Garagenparkplätze, Wenigfahrer, Allein-Nutzer usw. Sind die Voraussetzungen für diesen Rabatt nicht (mehr) gegeben, kann es im Schadenfall teuer werden.

Zusätzliche Leistungen (Teil-/Vollkasko)

Auch hier sollte man die Angebote und den eigenen Vertrag lesen, bevor man handelt. Manche Anbieter schützen nicht nur vor Marderbissen, sondern auch vor Folgeschäden. Also, genaues hinsehen macht durchaus Sinn – nicht nur „unten rechts“.

Außerdem kann ein Kasko-Schutz bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein – in manch altem Vertrag fehlt diese Klausel noch. Oder neuere bieten einen Versicht auf die Klausel an. Aber Vorsicht – bei Alkohol- und Drogenkonsum gilt der Verzicht auf die Klausel meist nicht!

Wildschäden

Auch hier gibt es Fallstricke. Viele Teilkaskoversicherungen bezahlen nur bei Unfällen mit Haarwild (Hirsche, Rehe, Wildschweine). Dass auch ein Unfall mit Hund oder Katze versichert ist, sollte man schauen, dass dort „alle Tiere“ oder wenigstens „alle Wirbeltiere“ steht.

Kündigung und Fristen

Altbekannt ist die Wechselfrist zum Jahresende. Wer sich zum 01.01.2016 neu versichern möchte, muss seine Kündigung bis zum 30.11.2015 bei der Versicherungsgesellschaft zugestellt haben. Also – ein paar Tage Vorlauf (Postlaufzeit) sollte man einkalkulieren.

Beachten sollte man auch, dass manche Gesellschaften nicht mehr das Kalenderjahr als Regellaufzeit haben, sondern den Beginn der Versicherung (also, z.B. Erstzulassungsdatum des KFZ). Die Kündigungsfrist bleibt dann gleich (einen Monat vor Jahresende), aber eben zu einem anderen Datuim. Kündigen sollte man auf jeden Fall erst, wenn man sich mit einem neuen Anbieter Handelseinig ist.

Und mit dem Wissen, dass nun der Jahresbeitrag nicht alles ist, kannst Du Dich auch an ein Vergleichsportal heranwagen und mal schauen, wie Deine Versicherung denn im Preis so liegt:


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