Automobile Kurznachrichten 35/2015 – kleingehackt und mundgerecht
Mercedes-Benz Stadium in Atlanta/USA
Gut, dass Stadien in Deutschland „Mercedes-Benz Arena“ (Stuttgart und Berlin) heißen, daran hat man sich gewöhnt. Aber das US-Projekt wirkt doch „amerikanischer“, riesig, übertrieben, höher, weiter, lauter. Rund 700 Millionen USD sollte der Bau kosten (2011), derzeit geht man von 1,4 Mrd. USD aus. Das Stadion, das ab 2017 fertig sein soll, bewirbt sich um die Austragung des Super-Bowl 2019 – das wohl größte US-Sportereignis. Und eine Plattform, die Mercedes-Benz USA offenbar gerne für sich nutzen möchte. Dieses Projekt sei das größte Einzel-Sponsoring Engagement in der Geschichte von Mercedes-Benz, liest man. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 2042.
Das Stadion wird bis zu 75.000 Plätze bieten, kann aber auch in kleineren Varianten mit 71.000 oder 29.000 Plätzen bespielt werden.
Einfach wegen des Gigantismus ist das Video sehenswert…..
Die V-Klasse AMG Line
Für AMG-Puristen der ersten Stunde war es vielleicht schon schwer, AMG-Design mit Fahrzeugen zu teilen, die keinen Motor aus Affalterbach haben. Auch der Einstieg von AMG in die Kompakt-Klasse mit dem A45 AMG war für diese Klientel sicher ein weiterer Schlag. Aber nun kommt ein „Sprudeltransporter“, ein „Handwerker-Tansporter“ mit einer AMG-Linie als Ausstattungsvariante. Mal sehen, ob sich die Puristen nicht auch noch an einen Mercedes-AMG V63 gewöhnen müssen…
Das Optik-Paket umfasst neu gestaltete Front- und Heckschürzen, profilierte Seitenschwellerverkleidungen und AMG 19-Zoll-Leichtmetallräder sowie eine zusätzliche Abrisskante.
Darüber hinaus verfügt die V-Klasse AMG Line über eine 17-Zoll-Bremsanlage, Bremssättel mit Mercedes-Benz Schriftzug und ein 15 Millimeter tiefer gelegtes Sportfahrwerk mit straffer Dämpfung und Federung. Wahlweise ist die AMG Line mit AGILITY CONTROL Fahrwerk mit frequenzabhängiger variabler Dämpfung erhältlich.
Auch im Innenraum gibt es AMG-Flair: dazu gehören Lüftungsdüsen in Silberchrom, Sportpedale in gebürstetem Aluminium und Zierelemente in Carbon-Optik sowie ein Innenhimmel in schwarz.
Bei Totalschäden gilt die 130 Prozent Regel laut Gutachten!
Wer einen Unfallschaden über die Versicherung abrechnet kommt – je älter ein Fahrzeug wird – schnell an die Grenze des „wirtschaftlichen Totalschadens“. Bei der Baureihe R170 haben wir das Thmema auch beim SLK immer wieder. Dieser wirtschaftliche Totalschaden ist erreicht, wenn die Reparatur des Unfallschadens in Summe 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes übersteigt.
Nun hatte ein „cleverer“ KFZ-Eigentümer ein Gutachten, das über 180 Prozent des Wiederbeschaffungswertes war. Er lies daraufhin diverse im Gutachten veranschlagte Dinge wie z.B. Zierleisten bei der Reparatur nicht ersetzen und kam so auf 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes als Reparaturkosten. Die Versicherung bezahlte jedoch nur den Wiederbeschaffungswert (100%), obwohl sie im Fall, dass die Reparaturkosten laut Gutachten innerhalb 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen hätten, auch bis zu 130 Prozent hätte bezahlen müssen, nur 100 Prozent des Wiederbeschaffungswertes. Der KFZ-Eigentümer blieb auf 30 Prozent der Reparaturkosten sitzen – und klagte gegen die Versicherung.
Der Bundesgerichtshof hat nun höchstrichterlich entschieden, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden mit überschreiten der 130 Prozent Grenze laut Gutachten vorliegt – und damit auch nur die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes verlangt werden kann. (VI, ZR 387/14)
Rückruf: Sicherungswechsel bei Mercedes A-/B-/CLA-/GLA-Klasse
Nicht korrekt verbaute Sicherungen können bei Fahrzeugen auf der „A-Klasse-Plattorm“ zum Ausfall von Fahrzeugfunktionen führen, wie es in der Datenbank des Kraftfahrtbundesamtes heißt.
Dabei handelt es sich offenbar um einzelne Sicherungen in Sicherungskasten im Beifahrerfußraum. Ausfallen können wie zu lesen ist, z.b. die Sitzbelegungserkennung, das Kombiinstrument oder der Scheibenwischer.
Die Reparaturdauer beträgt 30 Minuten bis eine Stunde, in Deutschland sind 1.800 Fahrzeuge betroffen.
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