Automobile Kurznachrichten 05/2018 – kleingehackt und mundgerecht
- Rückabwicklung eines PKW-Kaufs über Darlehen: Widerruf nach über einem Jahr
- Daimler-Chef Zetsche sieht das Feinstaubproblem als „faktisch gelöst“ an
- Verkehrsgerichtstag: die „bösen Raser“ sollen mehr bezahlen
- Doch kein I-Car?
- Europäische Top 10: die automobilen Verkaufsschlager Europas 2017
Rückabwicklung eines PKW-Kaufs über Darlehen: Widerruf nach über einem Jahr
Bei finanzierten Fahrzeugkäufen steht dem Privatkunden das Widerrufsrecht zur Seite. Für den Widerruf bedarf es keines Grundes. Bei einem aktuellen Urteil wurde das Auto im Sommer 2014 gekauft und teilweise finanziert. Im März 2016 schließlich hat der Käufer den Darlehensvertrag widerrufen. Das Gericht hatte also zunächst klären, ob der Käufer noch widerrufen konnte (normal 2 Wochen). Das LG Berlin war in diesem Fall der Ansicht, dass die Widerrufsfrist vor dem Widerruf noch gar nicht zu laufen begonnen habe(!), weil dem Käufer als Verbraucher nicht die erforderlichen Pflichtangaben zur Verfügung gestellt worden seien.
Denn der Käufer und Darlehensnehmer sei nicht klar und verständlich über alle bestehenden Kündigungsmöglichkeiten aufgeklärt worden. Insbesondere über die Berechnung der sogenannten „Vorfälligkeitsenschädigung“ (bei Vorzeitiger Rückzahlung) war der Käufer offenbar nicht wirklich informiert worden. Hier wird zwar keine finanzmathematische Formel erwartet, dennoch sollte dem Darlehensnehmer Modelle zur Berechnung genannt werden.
Der Käufer konnte den Darlehensvertrag rückabwickeln und das Auto an den Händler zurückgeben. Natürlich muss er für die Zeit, in der das Auto genutzt wurde einen Ausgleich bezahlen – und auch die Zinsen für die Zeit, in der das Darlehen in Anspruch genommen wurde. Bei Widerruf innerhalb der 2 Wochen kann es sein, dass kein Ausgleich für die Fahrzeugnutzung fällig wird – das könnte man ggf. noch als „prüfen der Ware“ (wie bei einer Probefahrt) ansehen. Aber nicht, wenn das Auto schon Monate genutzt wurde.
Daimler-Chef Zetsche sieht das Feinstaubproblem als „faktisch gelöst“ an
Bei einer Diskussionsrunde auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar sagte Zetsche, dass er die Dieselmotoren von Daimler für zukunftsfähig hält. Denn die aktuellen Dieselmotoren würden alle geforderten Grenzwerte einhalten. Damit sei das Feinstaubproblem „faktisch gelöst“. Er ermahnte die Politik nochmals, die Rahmenbedingungen in Form von Grenzwerten zu schaffen, es aber den Ingenieuren zu überlassen, wie diese erreicht werden. Wie lange Verbrennungsmotoren noch gebraucht würden, könne derzeit niemand seriös beantworten.
Das soll aber kein Hinderungsgrund sein, die Elektromobilität nicht ebenfalls zu forcieren.
Zetsche möchte unabhängig von Ge- oder Verboten seine Kundschaft für diese neuen Fahrzeuge begeistern. Insgesamt zehn voll elektrische Modelle will Daimler in den nächsten zehn Jahren auf den Markt bringen.
Das autonome Fahren wird dagegen noch etwas auf sich warten lassen. Denn bis ethische und juristische Probleme vor allem gesellschaftlich gelöst seien, würde es noch einige Zeit dauern. Außerdem müsse die Technik absolut sicher und zuverlässig sein.
Verkehrsgerichtstag: die „bösen Raser“ sollen mehr bezahlen
Beim Verkehrsgerichtstag nehmen Verkehrs-„Experten“ aus Ministerien, Gerichten, Unternehmen, Hochschulen und Verbänden teil. Die dabei aufgestellten Forderungen bringen für Autofahrer wenig Erfreuliches – meist geht es um höhere Bußgelder.
Bußgelder
Für Rasen, Drängeln oder Überholen im Überholverbot sollen die Strafen steigen. Denn im Vergleich zum europäischen Ausland würden diese Vergehen in Deutschland deutlich geringer geahndet. Was aber mit „Rasen“ gemeint ist… das bleibt im Unklaren. Beispiel: In der Zeitung steht, dass ein „Raser“ bei einem Rennen mit weit über 100 KM/h einen Unfall verursacht hat. In der gleichen Zeitung steht, dass der schnellste „Raser“ mit 62 KM/h (erlaubt 50 KM/h, gut ausgebaute Straße, kein Wohngebiet, keine Schule usw.) bei einer mobilen Kontrolle geblitzt wurde. Für meine Begriffe gibt es da aber schon Unterschiede… was also ist „rasen“? Ohne Definition ist es wohl nur eine Forderung, der fast 100% der Bevölkerung zustimmen, denn „Raser“ sind nirgends beliebt – nur eben unterschiedlich definiert.
Um die Geschwindigkeitsbegrenzungen durchzusetzen, solle vor allem mehr kontrolliert werden. Wie man dabei vermeiden möchte, dass die Autofahrer den Eindruck bekommen, dass sie abgezockt werden, ist mir schleierhaft.
Außerdem soll es eine wissenschaftliche Untersuchung geben, ob das androhen härterer Strafen tatsächlich zu mehr Verkehrssicherheit führt.
Privat-Inkasso bei Strafzetteln im Ausland
Das sollte nach Meinung der Teilnehmer verboten werden. Denn teilweise würden die Gebühren der Inkassobüros das eigentliche Bußgeld um das 20-fache überschreiten.
Cannabis am Steuer – der Führerschein soll nicht unbedingt gleich weg sein
Wer erstmalig mit Cannabis im Straßenverkehr erwischt wird, soll nicht automatisch seinen Führerschein abgeben müssen. Bei einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung, früher auch gern als „Idiotentest“ bezeichnet) sollten die Fahrer nachweisen können, dass sie auch weiterhin zum Führen eines Kraftfahrzeugs in der Lage sind.
Dagegen wird die Verantwortlichkeit von Personen, die aus medizinischen Gründen Cannabis verschrieben bekommen, kritisch gesehen. Ein Fahrverbot wurde hier jedoch nicht gefordert, hier eine Risikoaufklärung durch qualifizierte Ärzte im betreffenden Personenkreis.
Handybedienung beim autonomen Fahren
Beim automatisierten Fahren macht das Verbot der Handybedienung am Steuer nur wenig Sinn. Daher sollte der Gesetzgeber hier entsprechende Regelungen treffen.
Schaut man sich allerdings an, welche gesetzlichen Regelungen bis zur Umsetzung vollautomatischer Autofahrten noch geschaffen oder geändert werden müssen, ist diese Forderung – mit Verlaub – eher lächerlich.
Zur Datenspeicherung der Fahrzeuge wurde gefordert, dass dies zumindest zusätzlich bei einer neutralen Institution geschehen soll, um im Falle von Rechtsstreitigkeiten keiner Partei einen Vorteil zu verschaffen. Dieses Thema hatte ich in der vergangenen Woche schon thematisiert.
Unfallflucht
Strafbar bleiben soll die Unfallflucht auch bei Blechschäden. Allerdings sollte der Entzug des Führerscheins nur noch bei gravierenden Sachschäden (über 10.000 EUR) erfolgen.
Was der Gesetzgeber tatsächlich präzisieren müsste, ist die Definition des Zeitraums, wie lange man am Unfallort warten muss.
Ansprüche Schwerstverletzter bei Verkehrsunfällen
Hier sollten die Haftpflichtversicherer die zusätzlichen Aufwendungen schwerstbehinderter zum Beispiel für die PKW-Umrüstung oder den behindertengerechten Umbau der Wohnung übernehmen und damit diesen Teil der Sicherung der Lebensqualität sicherstellen.
Doch kein I-Car?
Nachdem schon viel spekuliert wurde, ob Apple in die Kfz-Produktion einsteigt gehen Gerüchte gerade in eine andere Richtung. Denn seine neuesten Techniken zum autonomen Fahren hat der Technologie-Konzern aktuell in Fahrzeuge der Marke Lexus eingebaut, um sie zu testen. Damit könnte es auch gut möglich sein, dass Apple nur Systemlieferant werden möchte und nicht Autoproduzent.
Europäische Top 10: die automobilen Verkaufsschlager Europas 2017
Auch im vergangenen Jahr verkaufte sich der VW Golf am häufigsten in Europa. 483.105 Modelle wurden an ihre Besitzer ausgeliefert – das ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr.
Da dieser Rückgang allerdings mehrheitlich auf den deutschen Markt zurückgehen, dürfte das eine Auswirkung des Dieselskandals sein.
Auf Platz zwei folgt mit 327.395 Einheiten der Renault-Clio, gefolgt vom VW Polo mit 272.061 Einheiten.
- Platz 4: Ford Fiesta, 254.539 Fahrzeuge
- Platz 5: Nissan Qashqai, 247.939 Fahrzeuge
hier ist das Bild in Deutschland sicherlich nicht repräsentativ – mir fallen die Qashqai im Straßenverkehr eher selten auf. - Platz 6: Peugeot 208, 244.615 Fahrzeuge
- Platz 7: VW Tiguan, 234.916 Fahrzeuge
- Platz 8: Opel Corsa, 232.728 Fahrzeuge
- Platz 9: Skoda Oktavia, 230.116 Fahrzeuge
- Platz 10: Opel Astra, 217.813 Fahrzeuge
Die Marke Opel hat mit beiden vertretenen Fahrzeugen deutlich an Boden verloren. Wenn man sich überlegt, dass die Verkaufszahlen von Golf und Astra vor 25 Jahren noch ähnlich waren, dass der Corsa einst vor dem VW Polo lag zeigt sich schon, wie die Marke in den letzten beiden Jahrzehnten abgewirtschaftet wurde.
Marktsegmente
Interessant ist noch, dass der Marktanteil von SUV-Modellen mittlerweile 29 % beträgt und wieder stark angewachsen ist. Überdurchschnittlich gewachsen sind auch die Segmente der oberen Mittelklasse und der Luxusklasse.