Automobile Kurznachrichten 37/2017 – kleingehackt und mundgerecht

  • Für alle, die nicht im R172-Forum lesen: SLC 250 d ist nicht mehr bestellbar
  • Mercedes-AMG Petronas Motorsport und Valtteri Bottas auch 2018 ein Team
  • Trotz Mängelbeseitigung muss ein Händler einem Kunden ein neues Auto liefern, weil…
  • Der Name „Testarossa“ ist nicht mehr in Ferrari-Hand
  • smart wird elektrisch
Automobile Kurznachrichten – Collage aus Bildern Daimler AG

Für alle, die nicht im R172-Forum lesen: SLC 250 d ist nicht mehr bestellbar

Erstmals kombinierte Mercedes-Benz bei der R172-Baureihe den kompakten Roadster mit einem Dieselantrieb. Obwohl seit der 1. Auflage des SLK im Jahr 1996 immer wieder darüber diskutiert wurde, ob nicht ein Diesel in dieser Baureihe sinnvoll wäre, kam diese Kombination erst 2011 auf den Markt.

Offenbar haben sich die Skeptiker durchgesetzt – im Netz kursiert die Zahl, dass sich nur etwa 10 % der Käufer für diese Variante entschieden haben.

Mercedes-AMG Petronas Motorsport und Valtteri Bottas auch 2018 ein Team

Die „Silly Season“ in der Formel 1, die Zeit der Vertragsverhandlungen für das kommende Jahr, ist in diesem Jahr recht unspektakulär. Mercedes-Benz verkündete nun die Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr und tritt damit Spekulationen entgegen, wer denn künftig an der Seite von Lewis Hamilton ins Lenkrad greifen könnte.

Die Vertragsverlängerungen nur um ein Jahr ist einerseits eine Verlängerung des Vertrauens in die fahrerischen Qualitäten des Finnen – andererseits hält man sich damit für die Saison 2019 alle Optionen offen. Denn bei Williams sitzt mit Esteban Ocon ein großes Talent mit Mercedes-Power im Heck, der Mercedes-Schützling Pascal Wehrlein könnte sich bei entsprechender fahrerischer Entwicklung empfehlen – und auch die immer wieder ins Spiel gebrachte Kombination mit Sebastian Vettel ist so nicht gänzlich ausgeschlossen.

Trotz Mängelbeseitigung muss ein Händler einem Kunden ein neues Auto liefern, weil…

Der Fall hat es sich wie folgt zugetragen: ein Kunde erwarb ein Fahrzeug bei dem bereits wenige Monate nach der Übernahme eine Fehleranzeige aufleuchtete. Diese besagte, dass die Kupplung überhitzt sei und er nun sofort seinen Wagen anhalten sollte, bis die Kupplung abgekühlt sei (45 Minuten).
Nachdem der Händler den Fehler in seiner Werkstatt nicht beheben konnte, forderte der Käufer ein mängelfreies, gleichwertiges, neues Fahrzeug.

Es kam, wie es kommen musste – die Angelegenheit landete vor Gericht. Dort bestätigte ein Gutachter die vom Kunden gerügten Mängel.

Noch vor der Urteilsverkündung aber nach Erstellung des Gutachtens führte der Händler im Rahmen eines Servicetermins ein Softwareupdate durch. Dieses Update geschah ohne Zustimmung des Kunden. In der Folge trat der Fehler nicht mehr auf – auch der Gutachter konnte diesen Fehler nicht mehr feststellen.

Das Gericht sah in erster Instanz den Fehler damit als beseitigt an, das Gericht hatte die Klage daraufhin abgewiesen.

Der Kunde jedoch war damit nicht einverstanden – was auch irgendwie nachvollziehbar ist. Denn er kann ja nicht wissen, ob der Fehler behoben ist, oder ob er nun nicht mehr angezeigt wird.

Das wiederum war fürs Berufungsgericht erst in zweiter Linie interessant, er bekam aber recht.
Entscheidend in diesem Fall war der Zeitpunkt der Fehlerbehebung. Nachdem der Kunde ein neues Fahrzeug verlangte wurde der Fehler ohne Zustimmung des Kunden behoben.

Die Tatsache, dass man nicht nachvollziehen konnte, ob der Fehler tatsächlich behoben ist, war nur ein zusätzliches Argument.

Der Name „Testarossa“ ist nicht mehr in Ferrari-Hand

Ein findiger Spielzeugfabrikant hat sich die Rechte an der Marke „Testarossa“ eintragen lassen. Bei diesen Eintragungen gibt es eine Frist, in der der endgültigen Eintragung widersprochen werden kann – etwa wenn eine Firma diesen Namen bereits verwendet.

In diesem Fall war natürlich Ferrari nicht damit einig, dass ein anderer diesen Namen für sich beansprucht. Denn der italienische Autobauer hatte ja – bekannt aus „Miami Vice“ – in den 1980er Jahren ein Modell mit diesem Namen gebaut.

Offenbar hatte man damals nicht daran gedacht, die Namensrechte zu sichern. Seit vielen Jahren wird dieser Name von Ferrari nur noch im Zusammenhang mit Reparaturdienstleistungen oder bei Ersatzteilen gebraucht.

Das Gericht entschied nun, dass Ferrari die Marke nicht ausreichend genutzt hatte, um daraus einen Schutzanspruch herzuleiten. Am Gesamtumsatz der Marke Ferrari spielen Teile mit dieser spezifischen Bezeichnung eine eher untergeordnete Rolle – ebenso bei den Reparaturdienstleistungen.

Damit könnte es künftig auch Rasenmäher namens „Testarossa“ geben… Es ist ja auch viel motivierender zu sagen „ich fahre eine Runde Testarossa“ als „ich gehe Rasenmähen“.

smart wird elektrisch

Ab 2020 soll es Fahrzeuge der Marke Smart nur noch mit Elektroantrieb geben. Schon Anfang diesen Jahres hatte die Marke verkündet, in den USA nur noch Elektro-Smart zu verkaufen, da der Absatz an Varianten mit Verbrennungsmotor in den Staaten deutlich zurückgegangen war.

Dahl Smart grundsätzlich als Stadt Auto konzipiert ist, sind elektrische Antriebe, wie man sie heute kennt, sicherlich für diese Marke zielführend.

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