Automobile Kurznachrichten 05/2016 – kleingehackt und mundgerecht
Bestwerte bei Absatz, Umsatz und Ergebnis: Daimler AG 2015
Über die verkauften Stückzahlen hatte ich ja schon berichtet (Kurznachrichten 03/2016) nun gab es auch die Zahlen zur Rentabilität. Und auch hier hat die Daimler AG in den vergangenen Jahren riesige Sprünge gemacht. Nach den Stückzahlen kommt nun auch die Rentabilität – mit rund 10% aus dem operativen Geschäft hat man die Zielmarke nun erreicht und liegt wohl auch vor dem Wettbewerb. Die einzelnen Zahlen stehen in der Tagespresse.
Für 2016 tritt Vorstandschef Dieter Zetsche allerdings auf die Bremse. Er weiß, dass die Verkaufszahlen der neuen S-Klasse auch den auslaufenden Wettbewerbsmodellen von Audi und BMW zu verdanken sind. Und an jeder S-Klasse verdient Daimler gerüchteweise 30.000 EUR. Also – viele S-Klassen verkauft = guter Gewinn. Der Wettbewerb wird sich aber verschärfen, wenn die Konkurrenz nachrüstet. Auch das Plus in China (41%) dürfte sich 2016 nicht wiederholen – allerdings ist Daimler auf einem steilen Weg zurück an die Spitze. Was dem Konzern noch vor 5 Jahren niemand zugetraut hatte. Und Zetsche zum Buh-Mann machte. Und nun? Kann man davon ausgehen, dass er seinen Vertrag bis 2018 verlängert (bekommt) und dass er das Ziel, an die Spitze des Wettbewerbs zurückzukehren, noch selbst erreichen möchte: Also nicht 2020 sondern bereits 2018.
Das Rennen an der Premium-Spitze bleibt also spannend…
Die rund 125.000 Tarifbeschäftigen werden die Zahlen auch gerne gehört haben. Denn sie bekommen mit dem April-Gehalt die Rekordprämie von 5.650 EUR ausbezahlt.
„Lebendiges Ersatzteillager“ – Batterielager wird zum Energiespeicher
Batterien müssen, wie jeder weiß, immer wieder geladen und gebraucht werden, sonst gehen sie ein. So ist es auch bei der Lagerung der Batteriesysteme für Elektrofahrzeuge. Die gefürchtete Tiefenentladung ist auch hier ein Problem. Warum also nicht die Pflege der Batterien wirtschaftlich nutzen und deren Kapazität als Stromspeicher vermarkten? Genau das hat Daimler nun vor. 15 Megawattstunden sollen in der Anlage gespeichert werden können. Mit der Leistung könnten also 1.000 Elektroautos je rund 100 KM fahren. Oder 750.000 Stunden mit einem Laptop arbeiten.
Umwelthilfe: „Vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge“ – wie albern!
Die Deutsche Umwelthilfe befindet sich seit Wochen auf einer Art Kreuzzug gegen die Daimler AG, personifiziert in Dieter Zetsche. Dass nun die Labor-Messwerte auf der Straße nicht eingehalten werde, hat Daimler von Anfang an zugestanden. Außerdem konnte bisher niemand nachweisen, dass Mercedes-Fahrzeuge gegen irgendwelche Gesetze verstoßen. Klar, man kann sich streiten, ob die Normen sinnvoll sind, aber wenn nicht dagegen verstoßen wird, ist das Auto legal. Punkt. Ob das den Kreuzzüglern nun passt oder nicht. Der Witz ist allerdings der Vorwurf der „vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge“. Denn, man müsste juristisch nun nachweisen, dass es Menschen gibt, die in ihrem Leben nur Abgase eines Mercedes-Benz 220 CDI eingeatmet haben und dadurch zu Tode kamen. Denn ansonsten ist dieser Vorwurf schlicht nicht haltbar – sondern einfach Polemik.
Zurück in die Vergangenheit – DeLorean kehrt zurück
Nach den 80er Jahre Kultfilmen „Zurück in die Zukunft“ steht ein Hauptdarsteller nun offenbar vor seiner Ankunft im Jahr 2017: Der DMC-12, den DMC Texas wieder auf die Straße bringen möchte. Er soll aber keinen Kassetten-Spieler (für die jüngeren unter uns: Das sind Tonbänder in einer Plastikbox, mit denen man in den 1980er Jahren Musik hörte) mehr geben und auch die Leistung soll von einst 130PS deutlich angehoben werden.
John DeLorean hatte mit der ursprünglichen Firma 8.583 dieser Kultautos gebaut. Er hatte jedoch Teile für bis zu 30.000 Fahrzeuge bestellt. Daher kann der heutige Eigner der Teile auf ein ordentliches Lager zurückreifen… Die DeLorean Motor Company (DMC) ging 1982 in Kunkurs. Der neue DeLorean soll rund 100.000 US-Dollar kosten und soll die Zuverlässigkeitsprobleme seines Vorgängers vergessen machen.
Waschanlage: Haftungsausschluss per AGB reicht nicht
Im „ewigen“ Streit zwischen geschädigten und Waschanlagenbetreibern gibt es ein neues Urteil. Beim Waschen eines Cabrios mit serienmäßigem Heckspoiler wurde dieser von der Anlage abgerissen. Der Waschanlagenbetreiber berief sich darauf, dass keine Fehlfunktion der Anlage vorliege und dass er in den AGB die Haftung für „nicht ordnungsgemäß befestigte oder nachträglich angebrachte Teile, die nicht zur Serienausstattung gehören, (z.B. Spoiler, Antenne o.ä.)“ von der Haftung ausgeschlossen habe.
In der ersten Instanz bekam der Waschanlagenbetreiber Recht, in der zweiten jedoch nicht. Ein Gutachter hatte festgestellt, dass die Waschanlage konstruktiv nicht für die Reinigung des Fahrzeugs des geschädigten geeignet war. Denn er habe den Benutzer vor Schäden zu bewahren.
In den AGB stehe zwar, dass die Haftung für diverse Teile ausgeschlossen werde, nicht jedoch, welche Schäden mit welcher Wahrscheinlichkeit drohen. Damit könne sich der Geschädigte kein Bild machen kann, welchen Risiken er sich aussetzt.
Außerdem beziehen sich die AGB auch nachträglich angebrachte Teile. Der Geschädigte konnte daher nicht darauf schließen, dass sein serienmäßiger Heckspoiler von dieser Regelung betroffen ist.
Und das ist schon relativ neu – bisher hatte man eigentlich nur die Chance, bei schlecht gewarteten Anlagen einen Schadenersatz zu bekommen.
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